Pflegeheimkosten in Thüringen

Eigenanteil, Nachbarländer, 353 Heime mit Dauerpflege und das Landesrecht in Thüringen im Überblick.

Geprüft am: 28. September 2026 Aktualisiert am: 28. September 2026
Wartburg bei Eisenach
Symbolbild: Wartburg bei Eisenach. Foto: domeckopol/Pixabay

Kurz beantwortet

Ein Platz im Pflegeheim kostet Bewohner in Thüringen im ersten Jahr durchschnittlich 3.163 € im Monat aus eigener Tasche. Ab dem vierten Jahr sind es 1.936 €, weil die Pflegekasse dann 75 % des Pflegeanteils übernimmt. Damit ist Thüringen das siebtgünstigste Bundesland, 201 € unter dem Bundesschnitt (vdek, 1. Juli 2026).

1. Jahr im Heim

3.163 €

Eigenanteil pro Monat

Ab dem 4. Jahr

1.936 €

Eigenanteil pro Monat

Zum Bundesschnitt

-201 €

Bund: 3.364 €

Seit Juli 2025

+254 €

+8,7 %

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Vor dem Zuschlag der Kasse kostet ein Heimplatz in Thüringen 3.470 € im Monat, 207 € weniger als im Bund. Den größten Abstand gibt es bei Unterkunft und Verpflegung: 971 € statt 1.068 €.

€ pro Monat, vor dem ZuschlagThüringenBundDifferenz
Pflegeanteil (EEE)2.0452.088-43
Unterkunft und Verpflegung9711.068-97
Investitionskosten454521-67
darin Ausbildungsumlage122150-28
Summe3.4703.677-207

Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer

Wer vier Jahre in Thüringen im Heim lebt, zahlt in dieser Zeit im Schnitt rund 124.800 € selbst. Die Kasse übernimmt im ersten Jahr 307 € des Pflegeanteils von 2.045 €, ab dem vierten Jahr 1.534 €. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI senkt nur den Pflegeanteil.

Zeit im HeimZuschlagThüringen, €Bund, €
bis 12 Monate15 %, 3073.1633.364
13 bis 24 Monate30 %, 6142.8573.051
25 bis 36 Monate50 %, 1.0232.4482.633
ab dem 37. Monat75 %, 1.5341.9362.111

Mit den Preisen Ihres Heims rechnen

Vorbelegt ist der Durchschnitt in Thüringen. Tragen Sie die Monatsbeträge aus der Preisliste Ihres Heims ein.

Pflegeheim im Nachbarland

Am günstigsten unter den Nachbarn ist Sachsen-Anhalt mit 2.891 € im ersten Jahr, 272 € weniger im Monat. Am teuersten ist Hessen mit 3.431 €.

€ pro Monat1. JahrAb 4. JahrDifferenz 1. Jahr
Thüringen3.1631.936
Sachsen-Anhalt2.8911.695-272
Niedersachsen3.0081.891-155
Sachsen3.1521.870-11
Bayern3.2701.959+107
Hessen3.4312.091+268

Pflegeheime und Plätze in Thüringen

Am 15. Dezember 2023 lebten in Thüringen 23.968 Pflegebedürftige dauerhaft in 353 Heimen. Belegt waren 89,4 % der 26.817 Plätze, im Bund 88,7 %. Ein Heim hat hier im Schnitt 76 Plätze, im Bund 78. Für Kurzzeitpflege standen 208 Plätze in 20 Heimen bereit. Von allen 193.937 Pflegebedürftigen im Land lebten 12,6 % im Heim (Bund 14,1 %), 105.128 wurden allein von Angehörigen versorgt.

Stichtag 15.12.2023HeimePlätzeBewohner
Dauerpflege35326.81723.968
Kurzzeitpflege20208417
Tages- und Nachtpflege2454.6266.587

Landesrecht und Hilfen in Thüringen

Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz (ThürWTG)
Es gilt seit Juni 2014, eine Neufassung ist laut Sozialministerium in Arbeit. Zuständig ist landesweit die Heimaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamts in Weimar.
Geld vom Land
Thüringen zahlt kein Pflegewohngeld. Nach Angaben der Ersatzkassen legen die Heime ihre Investitionskosten eins zu eins auf die Bewohner um.
Beratung vor Ort
Das Sozialministerium nennt sieben Pflegestützpunkte, darunter Jena, Suhl und Weimar. Wo es keinen gibt, beraten kommunale Stellen. Zur Übersicht

Unsere Einordnung

Thüringen liegt im Mittelfeld, Sachsen-Anhalt als Nachbar ist aber deutlich günstiger. Achten Sie auf das Zimmer: Weil das Land keine eigene Bauverordnung hat, sind nach altem Bundesrecht sogar Mehrbettzimmer zulässig. Lassen Sie sich vor dem Vertrag zeigen, wo Ihr Angehöriger wohnen wird.

Häufige Fragen

Wie stark sind die Heimkosten in Thüringen gestiegen?

Im ersten Jahr zahlen Bewohner 254 € mehr als ein Jahr zuvor: 3.163 € statt 2.909 € im Monat (+8,7 %). Der Pflegeanteil stieg um 220 €, Unterkunft und Verpflegung stiegen um 51 €, die Investitionskosten stiegen um 16 €.

Muss ein Pflegeheim in Thüringen Einzelzimmer anbieten?

Nein. Thüringen hat keine eigene Bauverordnung erlassen, deshalb gilt die alte Heimmindestbauverordnung des Bundes weiter. Sie erlaubt in Pflegeheimen Zimmer für bis zu vier Personen (§ 28 ThürWTG, § 23 HeimMindBauV).

Quellen und Stand

Redaktion Pflege-Kostenrechner.de, geprüft am 28. September 2026. Verbindlich ist die Preisliste des Heims.