Pflegeheimkosten & Eigenanteil

Ein Wegweiser durch die Finanzierung stationärer Pflege

ca. 12 Min. LesezeitStand: 2026
Helles und gemütliches Zimmer in einem modernen Pflegeheim
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine der größten Herausforderungen im Alter. Trotz erhöhter Zuschüsse der Pflegekassen liegen die Eigenanteile – also das Geld, das Bewohner aus eigener Tasche zahlen müssen – auf einem historischen Hoch. Dieser Ratgeber schlüsselt detailliert auf, wie sich die monatliche Rechnung zusammensetzt, wie die Entlastungszuschläge funktionieren und wie Sie Ihre persönliche Belastung vorausberechnen können.

Aufbau der Heimrechnung

Anders als bei einer Mietwohnung ist die Rechnung eines Pflegeheims in vier feste Säulen unterteilt. Nur an einer dieser Säulen beteiligt sich die Pflegekasse substanziell. Das Verständnis dieses Aufbaus ist der Schlüssel, um die eigenen Kosten realistisch einzuschätzen.

Vier Kostensäulen

1

Pflege und Betreuung

Kosten für Personal, medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe) und soziale Betreuung. Hieran beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Pauschalbetrag. Der Restbetrag, den alle Bewohner der Pflegegrade 2–5 gleichermaßen zahlen, heißt Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).

2

Unterkunft & Verpflegung

Oft als „Hotelkosten" bezeichnet. Dieser Posten deckt das Zimmer, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung sowie alle Mahlzeiten ab. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen.

3

Investitionskosten

Vergleichbar mit einer Kaltmiete oder Instandhaltungsrücklage. Der Betreiber legt Kosten für Gebäudeerhalt, Modernisierungen oder Pacht auf die Bewohner um. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen (Ausnahme: In manchen Bundesländern wie NRW gibt es einkommensabhängiges „Pflegewohngeld").

4

Ausbildungsumlage

Ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der Vergütung von Auszubildenden in der Pflege. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen.

Wichtig: Die Pflegekasse beteiligt sich ausschließlich an der ersten Säule (Pflege und Betreuung). Alle anderen Kosten tragen Sie vollständig selbst.

Eigenanteil-Rechner

Pflegeheim-Eigenanteil-Rechner

Berechnen Sie Ihren monatlichen Eigenanteil – schnell und kostenlos

Gut zu wissen: Die Leistungsbeträge der Pflegekasse sind bundesweit einheitlich im § 43 SGB XI festgelegt. Es spielt keine Rolle, bei welcher Kasse Sie versichert sind – ob AOK, TK, Barmer oder eine andere gesetzliche Krankenkasse. Auch die private Pflegepflichtversicherung muss mindestens dieselben Beträge leisten. Die Leistungszuschläge sind ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 43c SGB XI).

Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf vollstationäre Leistungen.

Leistungen der Pflegekasse

Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung". Sie deckt nie die vollen Kosten, sondern zahlt feste Pauschalen, die zuletzt zum Jahreswechsel um 4,5 % erhöht wurden.

Wichtig zu wissen: Diese Leistungsbeträge sind im § 43 SGB XI gesetzlich festgelegt und gelten einheitlich für alle Pflegekassen – egal ob Sie bei der AOK, TK, Barmer, DAK oder einer anderen gesetzlichen Kasse versichert sind. Auch die private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, mindestens dieselben Beträge zu leisten. Die Höhe Ihres Eigenanteils hängt also nicht von Ihrer Kassenzugehörigkeit ab.

PflegegradMonatlicher ZuschussAnmerkung
Pflegegrad 1125 € / 131 €*Kein Anspruch auf stationäre Leistungen. Nur Entlastungsbetrag.
Pflegegrad 2805 €
Pflegegrad 31.319 €
Pflegegrad 41.855 €
Pflegegrad 52.096 €

* Der Betrag von 131 € dient der Entlastung, wird aber nicht direkt wie die anderen Pauschalen mit den Pflegekosten verrechnet.

Leistungszuschlag

Um Langzeitbewohner vor finanzieller Überforderung zu schützen, gibt es einen gestaffelten Zuschuss. Dieser Rabatt gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.

Die Logik dahinter: Wer lange im Heim ist, hat oft sein Vermögen aufgebraucht und benötigt stärkere Entlastung.

Aufenthaltsdauer im HeimZuschuss der Kasse auf den EEE
0 bis 12 Monate15 %
13 bis 24 Monate30 %
25 bis 36 Monate50 %
Ab dem 37. Monat75 %

Beispiel zur Wirkung

Wenn der reine Eigenanteil für die Pflege (EEE) in einem Heim 1.685 € beträgt, zahlen Sie im ersten Jahr noch 1.432 € dafür selbst. Ab dem vierten Jahr sinkt dieser Posten auf nur noch ca. 421 €. Die Kosten für Unterkunft und Essen bleiben jedoch voll bestehen.

Eigenanteil berechnen

Wenn Sie vorab kalkulieren möchten, was am Ende des Monats vom Konto abgeht, folgen Sie diesem Schema. Die folgenden Werte sind Durchschnittswerte.

Szenario

Herr Müller hat Pflegegrad 3 und zieht neu in ein Heim ein.

1

Gesamtkosten der Pflege ermitteln

Das Heim berechnet für Pflege und Betreuung z. B. 2.800 €.

Abzug Kassenleistung PG 3: – 1.319 €

Verbleibender EEE (ungefördert): 1.481 €

2

Leistungszuschlag anwenden

Im 1. Jahr übernimmt die Kasse 15 % des EEE.

15 % von 1.481 € = 222,15 € Ersparnis

Neuer Pflege-Eigenanteil: 1.258,85 €

3

„Hotelkosten" addieren

Unterkunft & Verpflegung: z. B. 1.046 €

Zwischensumme: 2.304,85 €

4

Investitionskosten & Ausbildungsumlage addieren

Investitionskosten: 514 € + Ausbildungsumlage: 124 €

Gesamtsumme: 2.942,85 € / Monat

Ergebnis

Herr Müller muss monatlich 2.942,85 € an das Heim überweisen.

Regionale Unterschiede

Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren in Deutschland extrem. Dies liegt an unterschiedlichen Lohnniveaus, Immobilienpreisen und Landesförderungen für Investitionskosten.

Teure Bundesländer

  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg
  • Saarland
  • Bremen (bis zu 3.600 €+ im 1. Jahr)

Günstigere Bundesländer

  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Oft unter 3.000 € Eigenanteil

Tipp: Wer grenznah wohnt, kann durch die Wahl eines Heims im Nachbarbundesland oft mehrere hundert Euro monatlich sparen.

Sicherheitsnetze

Liegt der errechnete Eigenanteil über den monatlichen Einnahmen aus Rente und Pflegeversicherung, greifen staatliche Mechanismen. Niemand muss aus dem Heim ausziehen, weil das Geld fehlt.

Schonvermögen

Bevor der Staat hilft, muss eigenes Vermögen eingesetzt werden. Allerdings gibt es klare Schutzgrenzen:

  • Schonvermögen: Ein Betrag von 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 20.000 € (Ehepaare) darf behalten werden und muss nicht für das Heim ausgegeben werden.
  • Eine selbst bewohnte Immobilie, in der der Ehepartner noch lebt, ist in der Regel geschützt.

Hilfe zur Pflege

Reicht das Einkommen nicht und ist das Vermögen bis auf den Schonbetrag aufgebraucht, übernimmt das Sozialamt die Differenz. Dem Bewohner steht dabei ein Barbetrag zur freien Verfügung von mindestens ca. 152 € monatlich als Taschengeld zu.

Elternunterhalt

Es gilt eine wichtige Schutzgrenze: Das Sozialamt holt sich das Geld von den Kindern nur zurück, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 € überschreitet.

  • Es zählt das Einkommen des Kindes allein – das des Schwiegerkindes wird nicht hinzugerechnet.
  • Vorhandenes Vermögen der Kinder (z. B. eigenes Haus) bleibt unangetastet.

Pflegewohngeld

Einige Bundesländer – vor allem Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – zahlen einen Zuschuss zu den Investitionskosten, wenn das Einkommen knapp ist, aber noch keine volle Sozialhilfe nötig wäre. Dieser muss gesondert beantragt werden.

Checkliste

Bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, sollten Sie diese Punkte klären, um böse Überraschungen auf der Rechnung zu vermeiden:

Pflegegrad: Liegt mindestens Pflegegrad 2 vor? (Bei PG 1 droht Vollzahlung).

EEE-Vergleich: Wie hoch ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in diesem spezifischen Heim im Vergleich zum Nachbarheim?

Investitionskosten: Werden diese vom Land gefördert oder voll umgelegt?

Zusatzleistungen: Sind Getränke, Wäscheservice oder Zimmerreinigung inklusive oder kosten sie extra?

Preisbindung: Wann wurde die letzte Entgelterhöhung durchgeführt? (Steht eine Erhöhung kurz bevor?)

Häufige Fragen

Quellen

  1. Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilungen und Datenanalysen zu Eigenanteilen.
  2. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung.
  3. Informationen der Verbraucherzentralen und Sozialverbände (VdK, SoVD) zur Kostenentwicklung und Hilfe zur Pflege.
  4. Pflegeportale und Ratgeber zur Pflegefinanzierung (pflege.de, familiara.de).