Auf einen Blick
Der Umzug in ein Pflegeheim ist oft nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine der größten Herausforderungen im Alter. Trotz erhöhter Zuschüsse der Pflegekassen liegen die Eigenanteile – also das Geld, das Bewohner aus eigener Tasche zahlen müssen – auf einem historischen Hoch. Dieser Ratgeber schlüsselt detailliert auf, wie sich die monatliche Rechnung zusammensetzt, wie die Entlastungszuschläge funktionieren und wie Sie Ihre persönliche Belastung vorausberechnen können.
Aufbau der Heimrechnung
Anders als bei einer Mietwohnung ist die Rechnung eines Pflegeheims in vier feste Säulen unterteilt. Nur an einer dieser Säulen beteiligt sich die Pflegekasse substanziell. Das Verständnis dieses Aufbaus ist der Schlüssel, um die eigenen Kosten realistisch einzuschätzen.
Vier Kostensäulen
Pflege und Betreuung
Kosten für Personal, medizinische Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe) und soziale Betreuung. Hieran beteiligt sich die Pflegekasse mit einem Pauschalbetrag. Der Restbetrag, den alle Bewohner der Pflegegrade 2–5 gleichermaßen zahlen, heißt Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE).
Unterkunft & Verpflegung
Oft als „Hotelkosten" bezeichnet. Dieser Posten deckt das Zimmer, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung sowie alle Mahlzeiten ab. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen.
Investitionskosten
Vergleichbar mit einer Kaltmiete oder Instandhaltungsrücklage. Der Betreiber legt Kosten für Gebäudeerhalt, Modernisierungen oder Pacht auf die Bewohner um. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen (Ausnahme: In manchen Bundesländern wie NRW gibt es einkommensabhängiges „Pflegewohngeld").
Ausbildungsumlage
Ein solidarischer Beitrag zur Finanzierung der Vergütung von Auszubildenden in der Pflege. Zu 100 % vom Bewohner zu zahlen.
Wichtig: Die Pflegekasse beteiligt sich ausschließlich an der ersten Säule (Pflege und Betreuung). Alle anderen Kosten tragen Sie vollständig selbst.
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Gut zu wissen: Die Leistungsbeträge der Pflegekasse sind bundesweit einheitlich im § 43 SGB XI festgelegt. Es spielt keine Rolle, bei welcher Kasse Sie versichert sind – ob AOK, TK, Barmer oder eine andere gesetzliche Krankenkasse. Auch die private Pflegepflichtversicherung muss mindestens dieselben Beträge leisten. Die Leistungszuschläge sind ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 43c SGB XI).
Pflegegrad 1 hat keinen Anspruch auf vollstationäre Leistungen.
Leistungen der Pflegekasse
Die Pflegeversicherung ist eine „Teilkaskoversicherung". Sie deckt nie die vollen Kosten, sondern zahlt feste Pauschalen, die zuletzt zum Jahreswechsel um 4,5 % erhöht wurden.
Wichtig zu wissen: Diese Leistungsbeträge sind im § 43 SGB XI gesetzlich festgelegt und gelten einheitlich für alle Pflegekassen – egal ob Sie bei der AOK, TK, Barmer, DAK oder einer anderen gesetzlichen Kasse versichert sind. Auch die private Pflegepflichtversicherung ist gesetzlich verpflichtet, mindestens dieselben Beträge zu leisten. Die Höhe Ihres Eigenanteils hängt also nicht von Ihrer Kassenzugehörigkeit ab.
| Pflegegrad | Monatlicher Zuschuss | Anmerkung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 € / 131 €* | Kein Anspruch auf stationäre Leistungen. Nur Entlastungsbetrag. |
| Pflegegrad 2 | 805 € | |
| Pflegegrad 3 | 1.319 € | |
| Pflegegrad 4 | 1.855 € | |
| Pflegegrad 5 | 2.096 € |
* Der Betrag von 131 € dient der Entlastung, wird aber nicht direkt wie die anderen Pauschalen mit den Pflegekosten verrechnet.
Leistungszuschlag
Um Langzeitbewohner vor finanzieller Überforderung zu schützen, gibt es einen gestaffelten Zuschuss. Dieser Rabatt gilt nur für den pflegebedingten Eigenanteil (EEE), nicht für Unterkunft, Verpflegung oder Investitionskosten.
Die Logik dahinter: Wer lange im Heim ist, hat oft sein Vermögen aufgebraucht und benötigt stärkere Entlastung.
| Aufenthaltsdauer im Heim | Zuschuss der Kasse auf den EEE |
|---|---|
| 0 bis 12 Monate | 15 % |
| 13 bis 24 Monate | 30 % |
| 25 bis 36 Monate | 50 % |
| Ab dem 37. Monat | 75 % |
ⓘ Beispiel zur Wirkung
Wenn der reine Eigenanteil für die Pflege (EEE) in einem Heim 1.685 € beträgt, zahlen Sie im ersten Jahr noch 1.432 € dafür selbst. Ab dem vierten Jahr sinkt dieser Posten auf nur noch ca. 421 €. Die Kosten für Unterkunft und Essen bleiben jedoch voll bestehen.
Eigenanteil berechnen
Wenn Sie vorab kalkulieren möchten, was am Ende des Monats vom Konto abgeht, folgen Sie diesem Schema. Die folgenden Werte sind Durchschnittswerte.
Szenario
Herr Müller hat Pflegegrad 3 und zieht neu in ein Heim ein.
Gesamtkosten der Pflege ermitteln
Das Heim berechnet für Pflege und Betreuung z. B. 2.800 €.
Abzug Kassenleistung PG 3: – 1.319 €
Verbleibender EEE (ungefördert): 1.481 €
Leistungszuschlag anwenden
Im 1. Jahr übernimmt die Kasse 15 % des EEE.
15 % von 1.481 € = 222,15 € Ersparnis
Neuer Pflege-Eigenanteil: 1.258,85 €
„Hotelkosten" addieren
Unterkunft & Verpflegung: z. B. 1.046 €
Zwischensumme: 2.304,85 €
Investitionskosten & Ausbildungsumlage addieren
Investitionskosten: 514 € + Ausbildungsumlage: 124 €
Gesamtsumme: 2.942,85 € / Monat
Ergebnis
Herr Müller muss monatlich 2.942,85 € an das Heim überweisen.
Regionale Unterschiede
Die Kosten für einen Pflegeplatz variieren in Deutschland extrem. Dies liegt an unterschiedlichen Lohnniveaus, Immobilienpreisen und Landesförderungen für Investitionskosten.
Teure Bundesländer
- Nordrhein-Westfalen
- Baden-Württemberg
- Saarland
- Bremen (bis zu 3.600 €+ im 1. Jahr)
Günstigere Bundesländer
- Sachsen-Anhalt
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Oft unter 3.000 € Eigenanteil
Tipp: Wer grenznah wohnt, kann durch die Wahl eines Heims im Nachbarbundesland oft mehrere hundert Euro monatlich sparen.
Sicherheitsnetze
Liegt der errechnete Eigenanteil über den monatlichen Einnahmen aus Rente und Pflegeversicherung, greifen staatliche Mechanismen. Niemand muss aus dem Heim ausziehen, weil das Geld fehlt.
Schonvermögen
Bevor der Staat hilft, muss eigenes Vermögen eingesetzt werden. Allerdings gibt es klare Schutzgrenzen:
- Schonvermögen: Ein Betrag von 10.000 € (Alleinstehende) bzw. 20.000 € (Ehepaare) darf behalten werden und muss nicht für das Heim ausgegeben werden.
- Eine selbst bewohnte Immobilie, in der der Ehepartner noch lebt, ist in der Regel geschützt.
Hilfe zur Pflege
Reicht das Einkommen nicht und ist das Vermögen bis auf den Schonbetrag aufgebraucht, übernimmt das Sozialamt die Differenz. Dem Bewohner steht dabei ein Barbetrag zur freien Verfügung von mindestens ca. 152 € monatlich als Taschengeld zu.
Elternunterhalt
Es gilt eine wichtige Schutzgrenze: Das Sozialamt holt sich das Geld von den Kindern nur zurück, wenn deren Jahresbruttoeinkommen 100.000 € überschreitet.
- Es zählt das Einkommen des Kindes allein – das des Schwiegerkindes wird nicht hinzugerechnet.
- Vorhandenes Vermögen der Kinder (z. B. eigenes Haus) bleibt unangetastet.
Pflegewohngeld
Einige Bundesländer – vor allem Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern – zahlen einen Zuschuss zu den Investitionskosten, wenn das Einkommen knapp ist, aber noch keine volle Sozialhilfe nötig wäre. Dieser muss gesondert beantragt werden.
Checkliste
Bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, sollten Sie diese Punkte klären, um böse Überraschungen auf der Rechnung zu vermeiden:
Pflegegrad: Liegt mindestens Pflegegrad 2 vor? (Bei PG 1 droht Vollzahlung).
EEE-Vergleich: Wie hoch ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil in diesem spezifischen Heim im Vergleich zum Nachbarheim?
Investitionskosten: Werden diese vom Land gefördert oder voll umgelegt?
Zusatzleistungen: Sind Getränke, Wäscheservice oder Zimmerreinigung inklusive oder kosten sie extra?
Preisbindung: Wann wurde die letzte Entgelterhöhung durchgeführt? (Steht eine Erhöhung kurz bevor?)
Häufige Fragen
Quellen
- Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilungen und Datenanalysen zu Eigenanteilen.
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – Soziale Pflegeversicherung.
- Informationen der Verbraucherzentralen und Sozialverbände (VdK, SoVD) zur Kostenentwicklung und Hilfe zur Pflege.
- Pflegeportale und Ratgeber zur Pflegefinanzierung (pflege.de, familiara.de).
