Pflegeheimkosten in Hessen

Eigenanteil, Nachbarländer, 820 Heime mit Dauerpflege und das Landesrecht in Hessen im Überblick.

Geprüft am: 28. September 2026 Aktualisiert am: 28. September 2026
Skyline von Frankfurt am Main
Symbolbild: Skyline von Frankfurt am Main. Foto: 12019/Pixabay

Kurz beantwortet

Ein Platz im Pflegeheim kostet Bewohner in Hessen im ersten Jahr durchschnittlich 3.431 € im Monat aus eigener Tasche. Ab dem vierten Jahr sind es 2.091 €, weil die Pflegekasse dann 75 % des Pflegeanteils übernimmt. Damit ist Hessen das sechstteuerste Bundesland, 67 € über dem Bundesschnitt (vdek, 1. Juli 2026).

1. Jahr im Heim

3.431 €

Eigenanteil pro Monat

Ab dem 4. Jahr

2.091 €

Eigenanteil pro Monat

Zum Bundesschnitt

+67 €

Bund: 3.364 €

Seit Juli 2025

+405 €

+13,4 %

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Vor dem Zuschlag der Kasse kostet ein Heimplatz in Hessen 3.766 € im Monat, 89 € mehr als im Bund. Den größten Abstand gibt es beim Pflegeanteil: 2.233 € statt 2.088 €.

€ pro Monat, vor dem ZuschlagHessenBundDifferenz
Pflegeanteil (EEE)2.2332.088+145
Unterkunft und Verpflegung1.0051.068-63
Investitionskosten528521+7
darin Ausbildungsumlage174150+24
Summe3.7663.677+89

Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer

Wer vier Jahre in Hessen im Heim lebt, zahlt in dieser Zeit im Schnitt rund 135.200 € selbst. Die Kasse übernimmt im ersten Jahr 335 € des Pflegeanteils von 2.233 €, ab dem vierten Jahr 1.675 €. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI senkt nur den Pflegeanteil.

Zeit im HeimZuschlagHessen, €Bund, €
bis 12 Monate15 %, 3353.4313.364
13 bis 24 Monate30 %, 6703.0963.051
25 bis 36 Monate50 %, 1.1172.6502.633
ab dem 37. Monat75 %, 1.6752.0912.111

Mit den Preisen Ihres Heims rechnen

Vorbelegt ist der Durchschnitt in Hessen. Tragen Sie die Monatsbeträge aus der Preisliste Ihres Heims ein.

Pflegeheim im Nachbarland

Am günstigsten unter den Nachbarn ist Niedersachsen mit 3.008 € im ersten Jahr, 423 € weniger im Monat. Am teuersten ist Nordrhein-Westfalen mit 3.671 €.

€ pro Monat1. JahrAb 4. JahrDifferenz 1. Jahr
Hessen3.4312.091
Niedersachsen3.0081.891-423
Thüringen3.1631.936-268
Bayern3.2701.959-161
Rheinland-Pfalz3.2892.230-142
Baden-Württemberg3.6572.216+226
Nordrhein-Westfalen3.6712.481+240

Pflegeheime und Plätze in Hessen

Am 15. Dezember 2023 lebten in Hessen 55.197 Pflegebedürftige dauerhaft in 820 Heimen. Belegt waren 89,0 % der 62.041 Plätze, im Bund 88,7 %. Ein Heim hat hier im Schnitt 76 Plätze, im Bund 78. Für Kurzzeitpflege standen 689 Plätze in 80 Heimen bereit. Von allen 423.378 Pflegebedürftigen im Land lebten 13,5 % im Heim (Bund 14,1 %), 248.237 wurden allein von Angehörigen versorgt.

Stichtag 15.12.2023HeimePlätzeBewohner
Dauerpflege82062.04155.197
Kurzzeitpflege806892.125
Tages- und Nachtpflege3385.64110.004

Landesrecht und Hilfen in Hessen

Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP)
Das Gesetz und seine Ausführungsverordnung treten mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Eine Nachfolgeregelung war Ende September 2026 noch nicht beschlossen. Die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht sitzt beim örtlichen Amt für Versorgung und Soziales. Die sechs Ämter sind in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Kassel und Wiesbaden.
Geld vom Land
Pflegewohngeld gibt es in Hessen nicht. Das Land fördert nur einzelne Einrichtungen, 2024 mit insgesamt 116.600 €.
Beratung vor Ort
In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es einen Pflegestützpunkt. Zur Übersicht

Unsere Einordnung

Nirgends sind die Heimkosten im letzten Jahr so stark gestiegen wie in Hessen. Prüfen Sie deshalb vor dem Einzug, wann das Heim zuletzt erhöht hat. Eine Erhöhung muss es schriftlich begründen, fällig wird sie frühestens vier Wochen danach (§ 9 WBVG).

Häufige Fragen

Wie stark sind die Heimkosten in Hessen gestiegen?

Im ersten Jahr zahlen Bewohner 405 € mehr als ein Jahr zuvor: 3.431 € statt 3.026 € im Monat (+13,4 %). Der Pflegeanteil stieg um 384 €, Unterkunft und Verpflegung stiegen um 69 €, die Investitionskosten stiegen um 10 €.

Muss ein Pflegeheim in Hessen Einzelzimmer anbieten?

Nein, eine feste Quote gibt es nicht. Heime sollen Einzelplätze vorhalten, die Behörde kann aber Doppelzimmer genehmigen (§ 12 Abs. 2 HGBPAV). Für ältere Gebäude gelten die früheren Mindeststandards weiter.

Quellen und Stand

Redaktion Pflege-Kostenrechner.de, geprüft am 28. September 2026. Verbindlich ist die Preisliste des Heims.