Pflegeheimkosten in Sachsen

Eigenanteil, Nachbarländer, 697 Heime mit Dauerpflege und das Landesrecht in Sachsen im Überblick.

Geprüft am: 28. September 2026 Aktualisiert am: 28. September 2026
Dresdner Altstadt an der Elbe
Symbolbild: Dresdner Altstadt an der Elbe. Foto: PTNorbert/Pixabay

Kurz beantwortet

Ein Platz im Pflegeheim kostet Bewohner in Sachsen im ersten Jahr durchschnittlich 3.152 € im Monat aus eigener Tasche. Ab dem vierten Jahr sind es 1.870 €, weil die Pflegekasse dann 75 % des Pflegeanteils übernimmt. Damit ist Sachsen das sechstgünstigste Bundesland, 212 € unter dem Bundesschnitt (vdek, 1. Juli 2026).

1. Jahr im Heim

3.152 €

Eigenanteil pro Monat

Ab dem 4. Jahr

1.870 €

Eigenanteil pro Monat

Zum Bundesschnitt

-212 €

Bund: 3.364 €

Seit Juli 2025

+295 €

+10,3 %

Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt

Vor dem Zuschlag der Kasse kostet ein Heimplatz in Sachsen 3.472 € im Monat, 205 € weniger als im Bund. Den größten Abstand gibt es bei Unterkunft und Verpflegung: 881 € statt 1.068 €.

€ pro Monat, vor dem ZuschlagSachsenBundDifferenz
Pflegeanteil (EEE)2.1362.088+48
Unterkunft und Verpflegung8811.068-187
Investitionskosten455521-66
darin Ausbildungsumlage135150-15
Summe3.4723.677-205

Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer

Wer vier Jahre in Sachsen im Heim lebt, zahlt in dieser Zeit im Schnitt rund 123.100 € selbst. Die Kasse übernimmt im ersten Jahr 320 € des Pflegeanteils von 2.136 €, ab dem vierten Jahr 1.602 €. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI senkt nur den Pflegeanteil.

Zeit im HeimZuschlagSachsen, €Bund, €
bis 12 Monate15 %, 3203.1523.364
13 bis 24 Monate30 %, 6412.8313.051
25 bis 36 Monate50 %, 1.0682.4042.633
ab dem 37. Monat75 %, 1.6021.8702.111

Mit den Preisen Ihres Heims rechnen

Vorbelegt ist der Durchschnitt in Sachsen. Tragen Sie die Monatsbeträge aus der Preisliste Ihres Heims ein.

Pflegeheim im Nachbarland

Am günstigsten unter den Nachbarn ist Sachsen-Anhalt mit 2.891 € im ersten Jahr, 261 € weniger im Monat. Am teuersten ist Bayern mit 3.270 €.

€ pro Monat1. JahrAb 4. JahrDifferenz 1. Jahr
Sachsen3.1521.870
Sachsen-Anhalt2.8911.695-261
Brandenburg3.1501.847-2
Thüringen3.1631.936+11
Bayern3.2701.959+118

Pflegeheime und Plätze in Sachsen

Am 15. Dezember 2023 lebten in Sachsen 48.585 Pflegebedürftige dauerhaft in 697 Heimen. Belegt waren 88,6 % der 54.837 Plätze, im Bund 88,7 %. Ein Heim hat hier im Schnitt 79 Plätze, im Bund 78. Von allen 363.243 Pflegebedürftigen im Land lebten 13,7 % im Heim (Bund 14,1 %), 176.116 wurden allein von Angehörigen versorgt.

Stichtag 15.12.2023HeimePlätzeBewohner
Dauerpflege69754.83748.585
Kurzzeitpflegegeheimgeheim1.091
Tages- und Nachtpflegegeheimgeheim11.278

Geheim: Destatis veröffentlicht diese Werte für Sachsen nicht, weil sonst Rückschlüsse auf einzelne Heime möglich wären.

Landesrecht und Hilfen in Sachsen

Sächsisches Wohnteilhabegesetz (SächsWTG)
Es gilt seit dem 13. April 2024 und hat das Sächsische Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz abgelöst. Die Heimaufsicht liegt beim Kommunalen Sozialverband Sachsen und ist für den ganzen Freistaat zuständig.
Geld vom Land
Sachsen zahlt kein Pflegewohngeld. Die Investitionskosten tragen die Bewohner selbst, die Ersatzkassen fordern deshalb, dass der Freistaat sie übernimmt.
Beratung vor Ort
Statt Pflegestützpunkten setzt Sachsen auf vernetzte Pflegeberatung mit Pflegekoordinatoren in allen 13 Landkreisen und kreisfreien Städten. Zur Übersicht

Unsere Einordnung

Sachsen liegt unter dem Bundesschnitt, holt aber schnell auf. Planen Sie für die kommenden Jahre mit weiteren Erhöhungen. Das Einzelzimmer ist nur empfohlen, fragen Sie vor dem Einzug ausdrücklich danach und lassen Sie es in den Vertrag schreiben.

Häufige Fragen

Wie stark sind die Heimkosten in Sachsen gestiegen?

Im ersten Jahr zahlen Bewohner 295 € mehr als ein Jahr zuvor: 3.152 € statt 2.857 € im Monat (+10,3 %). Der Pflegeanteil stieg um 278 €, Unterkunft und Verpflegung stiegen um 51 €, die Investitionskosten stiegen um 7 €.

Muss ein Pflegeheim in Sachsen Einzelzimmer anbieten?

Nein, das Gesetz empfiehlt nur mindestens 80 Prozent Einzelzimmer. Zimmer für mehr als zwei Personen sind unzulässig (§ 14 SächsWTG). Wer ein Einzelzimmer möchte, bekommt es, sobald eines frei ist.

Quellen und Stand

Redaktion Pflege-Kostenrechner.de, geprüft am 28. September 2026. Verbindlich ist die Preisliste des Heims.