Pflegeheimkosten in Berlin
Eigenanteil, Nachbarländer, 280 Heime mit Dauerpflege und das Landesrecht in Berlin im Überblick.

Kurz beantwortet
Ein Platz im Pflegeheim kostet Bewohner in Berlin im ersten Jahr durchschnittlich 3.388 € im Monat aus eigener Tasche. Ab dem vierten Jahr sind es 1.942 €, weil die Pflegekasse dann 75 % des Pflegeanteils übernimmt. Damit ist Berlin das siebtteuerste Bundesland, 24 € über dem Bundesschnitt (vdek, 1. Juli 2026).
1. Jahr im Heim
3.388 €
Eigenanteil pro Monat
Ab dem 4. Jahr
1.942 €
Eigenanteil pro Monat
Zum Bundesschnitt
+24 €
Bund: 3.364 €
Seit Juli 2025
+265 €
+8,5 %
Woraus sich der Eigenanteil zusammensetzt
Vor dem Zuschlag der Kasse kostet ein Heimplatz in Berlin 3.749 € im Monat, 72 € mehr als im Bund. Den größten Abstand gibt es beim Pflegeanteil: 2.410 € statt 2.088 €. Der Pflegeanteil ist in Berlin höher als in jedem anderen Bundesland.
| € pro Monat, vor dem Zuschlag | Berlin | Bund | Differenz |
|---|---|---|---|
| Pflegeanteil (EEE) | 2.410 | 2.088 | +322 |
| Unterkunft und Verpflegung | 870 | 1.068 | -198 |
| Investitionskosten | 469 | 521 | -52 |
| darin Ausbildungsumlage | 239 | 150 | +89 |
| Summe | 3.749 | 3.677 | +72 |
Eigenanteil nach Aufenthaltsdauer
Wer vier Jahre in Berlin im Heim lebt, zahlt in dieser Zeit im Schnitt rund 130.800 € selbst. Die Kasse übernimmt im ersten Jahr 362 € des Pflegeanteils von 2.410 €, ab dem vierten Jahr 1.808 €. Der Zuschlag nach § 43c SGB XI senkt nur den Pflegeanteil.
| Zeit im Heim | Zuschlag | Berlin, € | Bund, € |
|---|---|---|---|
| bis 12 Monate | 15 %, 362 | 3.388 | 3.364 |
| 13 bis 24 Monate | 30 %, 723 | 3.026 | 3.051 |
| 25 bis 36 Monate | 50 %, 1.205 | 2.544 | 2.633 |
| ab dem 37. Monat | 75 %, 1.808 | 1.942 | 2.111 |
Mit den Preisen Ihres Heims rechnen
Vorbelegt ist der Durchschnitt in Berlin. Tragen Sie die Monatsbeträge aus der Preisliste Ihres Heims ein.
Pflegeheim im Nachbarland
Das einzige Nachbarland, Brandenburg, kostet im ersten Jahr 3.150 €, 238 € weniger im Monat.
| € pro Monat | 1. Jahr | Ab 4. Jahr | Differenz 1. Jahr |
|---|---|---|---|
| Berlin | 3.388 | 1.942 | |
| Brandenburg | 3.150 | 1.847 | -238 |
Pflegeheime und Plätze in Berlin
Am 15. Dezember 2023 lebten in Berlin 27.470 Pflegebedürftige dauerhaft in 280 Heimen. Belegt waren 91,0 % der 30.178 Plätze, im Bund 88,7 %. Ein Heim hat hier im Schnitt 108 Plätze, im Bund 78. Von allen 211.999 Pflegebedürftigen im Land lebten 13,1 % im Heim (Bund 14,1 %), 115.277 wurden allein von Angehörigen versorgt.
| Stichtag 15.12.2023 | Heime | Plätze | Bewohner |
|---|---|---|---|
| Dauerpflege | 280 | 30.178 | 27.470 |
| Kurzzeitpflege | geheim | geheim | 229 |
| Tages- und Nachtpflege | geheim | geheim | 4.807 |
Geheim: Destatis veröffentlicht diese Werte für Berlin nicht, weil sonst Rückschlüsse auf einzelne Heime möglich wären.
Landesrecht und Hilfen in Berlin
- Wohnteilhabegesetz (WTG)
- Die geänderte Fassung gilt seit dem 28. Februar 2026, eine weitere Novelle ist angekündigt. Zuständig ist für ganz Berlin die Heimaufsicht beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), nicht das Bezirksamt.
- Geld vom Land
- Einen Zuschuss zu den Heimkosten zahlt Berlin nicht. Das Berliner Landespflegegeld ist etwas anderes: Es bekommen nur blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen als Ausgleich für ihre Behinderung.
- Beratung vor Ort
- Berlin hat 36 Pflegestützpunkte, drei in jedem Bezirk. Zur Übersicht
Unsere Einordnung
Berliner Heime sind groß, im Schnitt über 100 Plätze. Wer ein kleineres Haus sucht, wird eher im Brandenburger Umland fündig, das im ersten Jahr zudem günstiger ist. Beschwerden über ein Heim richten Sie an das LAGeSo, nicht an Ihr Bezirksamt.
Häufige Fragen
Wie stark sind die Heimkosten in Berlin gestiegen?
Im ersten Jahr zahlen Bewohner 265 € mehr als ein Jahr zuvor: 3.388 € statt 3.123 € im Monat (+8,5 %). Der Pflegeanteil stieg um 248 €, Unterkunft und Verpflegung stiegen um 44 €, die Investitionskosten stiegen um 10 €.
Muss ein Pflegeheim in Berlin Einzelzimmer anbieten?
Nicht ausschließlich. Mindestens 60 Prozent der Plätze müssen in Einzelzimmern liegen, erlaubt sind nur Einzel- und Doppelzimmer (§ 4 Abs. 2 WTG-Bauverordnung). Heime, die es schon am 19. Oktober 2013 gab, sind von der Quote ausgenommen, bis sie neu bauen oder wesentlich umbauen. In Zimmer mit mehr als zwei Betten darf seit Ende 2018 niemand mehr neu einziehen.
Quellen und Stand
- vdek, Eigenanteile Stand 1. Juli 2026
- vdek, Eigenanteile Stand 1. Juli 2025
- Destatis, Tabelle 22412-0010
- Destatis, Tabelle 22421-0010
- WTG, Gesetzestext
- Einzelzimmer
- Pflegestützpunkte
- Senatsverwaltung, Landespflegegeldgesetz
- BMG, Bericht zur Investitionskostenförderung der Länder, Berichtsjahr 2024
Redaktion Pflege-Kostenrechner.de, geprüft am 28. September 2026. Verbindlich ist die Preisliste des Heims.