Pflegegeld: Wie viel steht dir zu – und wie holst du das Maximum heraus?

Pflegegeld, Kombileistung, Beratungspflicht und Rentenansprüche – alles, was pflegende Angehörige wissen müssen. Mit interaktivem Kombileistungs-Rechner.

ca. 12 Min. Lesezeit Stand: 2026
Ältere Frau erhält Pflegegeld von ihrer Tochter im Wohnzimmer
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – von 347 € (PG 2) bis 990 €/Monat (PG 5). Es ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Mit der Kombileistung lassen sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren – Tagespflege, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel kommen obendrauf. Beratungseinsatz halbjährlich Pflicht, sonst droht Kürzung.

Aktuelle Beträge

Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wurde zuletzt um 4,5 % erhöht (PUEG). Eine nächste Dynamisierung folgt erst wieder im übernächsten Kalenderjahr.

Pflegegrad 2

347

pro Monat

= 4.164 €/Jahr

Pflegegrad 3

599

pro Monat

= 7.188 €/Jahr

Pflegegrad 4

800

pro Monat

= 9.600 €/Jahr

Pflegegrad 5

990

pro Monat

= 11.880 €/Jahr

Pflegegrad 1: Kein Pflegegeld. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Stattdessen erhältst du den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat und Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat.

Kombileistungs-Rechner

Pflegegeld & Kombileistungs-Rechner

Schiebe den Regler, um zu sehen, wie viel Pflegegeld bei welchem Pflegedienstanteil übrig bleibt.

PG 1: Kein Pflegegeld – nur Entlastungsbetrag (131 €) und Hilfsmittel (42 €).

TP = Tagespflege, EB = Entlastungsbetrag, HM = Pflegehilfsmittel

0 %
0 % (nur Pflegegeld)100 % (nur Pflegedienst)

Dein monatlicher Gesamtanspruch

2.129 €

bei Pflegegrad 3 mit 0 % Pflegedienst | = 25.548 €/Jahr

599 €
1.357 €
Pflegegeld: 599 €
Tagespflege: 1.357 €
Entlastung: 131 €
Hilfsmittel: 42 €
Tipps: Die Kombileistung passt sich monatlich automatisch an. Brauchst du in einem Monat weniger Pflegedienst, steigt das Pflegegeld ohne Antrag. Vergiss nicht den Beratungseinsatz (§ 37.3) – ab Juli halbjährlich für alle Pflegegrade.

Hinweis: Beträge Stand PUEG/BEEP. Tagespflege und Entlastungsbetrag werden nicht auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet. Keine Rechtsberatung.

Voraussetzungen & Antrag

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Anerkannter Pflegegrad 2–5 (festgestellt durch MD-Gutachten)

Häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche

Antrag bei der Pflegekasse (formlos möglich: Anruf, E-Mail, Brief)

Einhaltung der Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI

Das Pflegegeld wird monatlich direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Es ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Der Pflegebedürftige kann es frei verwenden – üblicherweise als Anerkennung für die pflegende Person.

Kombileistung

Du musst dich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Die Kombileistung (§ 38 SGB XI) erlaubt beides gleichzeitig – der Pflegedienst übernimmt bestimmte Aufgaben, für den Rest gibt es anteiliges Pflegegeld.

So funktioniert die Berechnung:

1

Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.

2

Der prozentuale Verbrauch des Sachleistungsbudgets wird ermittelt.

3

Den nicht verbrauchten Prozentanteil erhältst du als Pflegegeld.

Beispiel: Kombileistung bei Pflegegrad 3

Sachleistungsbudget PG 3 = 1.497 €. Der Pflegedienst rechnet 748,50 € ab = 50 % des Budgets.

→ Du erhältst 50 % des Pflegegeldes: 599 € × 50 % = 299,50 €

→ Gesamt: 748,50 € Sachleistung + 299,50 € Pflegegeld = 1.048 €/Monat

PGSachleistungPflegegeldTagespflegeEntlastungHilfsmittel
PG 2796 €347 €721 €131 €42 €
PG 31.497 €599 €1.357 €131 €42 €
PG 41.859 €800 €1.685 €131 €42 €
PG 52.299 €990 €2.085 €131 €42 €

Beratungspflicht

Wer Pflegegeld bezieht (auch anteilig bei Kombileistung), muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Der Besuch erfolgt durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle – die Kosten trägt die Pflegekasse.

PG 1

Freiwillig

1× pro Halbjahr möglich, aber keine Pflicht

PG 2–3

1× pro Halbjahr

Pflicht bei Pflegegeld-Bezug. Unverändert.

PG 4–5

1× pro Halbjahr NEU

Bisher vierteljährlich, jetzt nur noch halbjährlich Pflicht. Zusätzliche Termine freiwillig.

Nachweis nicht vergessen! Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ruhen lassen. Tipp: Bestätigung sofort nach dem Termin per Kopie an die Pflegekasse senden – so vermeidest du den häufigsten Kürzungsgrund.

Kürzung & Ruhen

SituationAuswirkung auf Pflegegeld
Pflegedienst nutzen (Kombileistung)Anteilige Kürzung (% der genutzten Sachleistung)
Beratungseinsatz versäumtKürzung um 50 % oder Ruhen möglich
Verhinderungspflege / EntlastungsbudgetPflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt (bis 8 Wochen)
Kurzzeitpflege (stationär)Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt (bis 8 Wochen)
Krankenhaus / Reha (> 28 Tage)Ab Tag 29 ruht das Pflegegeld
Einzug ins Pflegeheim (vollstationär)Pflegegeld entfällt komplett
Auslandsaufenthalt > 6 WochenPflegegeld ruht (in EU ggf. Sonderregelungen)
Pflegegrad sinkt oder entfälltPflegegeld reduziert sich oder entfällt

Rentenansprüche

Wer pflegt, bekommt dafür etwas von der Rentenversicherung zurück. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die pflegende Person.

Voraussetzungen für Rentenbeiträge

Pflege an mindestens 10 Stunden/Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage

Neben der Pflege max. 30 Stunden/Woche erwerbstätig

Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (oder max. 99,99 % Teilrente)

Pflegegrad des Pflegebedürftigen mindestens PG 2

Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeart:

PflegegradNur PflegegeldKombileistungNur Sachleistung
PG 2ca. 9 €/Monat*anteilig
PG 3ca. 16 €/Monatanteilig
PG 4ca. 27 €/Monatanteilig
PG 5ca. 34 €/Monatanteiligca. 10 €/Monat

* Geschätzte monatliche Rentenerhöhung bei 1 Jahr Pflege (West-Werte). Tatsächliche Höhe abhängig vom aktuellen Rentenwert.

Zusätzlich sind pflegende Angehörige beitragsfrei unfallversichert und können unter Umständen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse erhalten.

Mehr zur Pflegerente? In unserem Pflegerente-Ratgeber berechnen wir dir die exakte Rentenerhöhung nach Pflegeart und Pflegegrad.

5 Optimierungstipps

1

Kombileistung flexibel nutzen

Der Sachleistungsanteil kann monatlich variieren. In Monaten, in denen du weniger Pflegedienst brauchst, steigt das Pflegegeld automatisch. Keine Voranmeldung nötig!

2

Tagespflege zusätzlich nutzen

Das Tagespflege-Budget (bis 2.085 € bei PG 5) ist ein eigenes Budget – es wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Nutze es für Entlastung, ohne Pflegegeld zu verlieren.

3

Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

131 €/Monat für anerkannte Angebote. Nicht verbrauchte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres angespart werden – danach verfallen sie.

4

Höherstufung prüfen

Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Eine Höherstufung bringt sofort mehr Pflegegeld (z. B. PG 3→4: +201 €/Monat). Antrag bei der Pflegekasse stellen, MD-Gutachten beantragen.

5

Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung

Pflegende Angehörige können den Pflegepauschbetrag geltend machen: PG 2 = 600 €, PG 3 = 1.100 €, PG 4–5 = 1.800 € pro Jahr. Dafür darfst du keine Vergütung über das Pflegegeld hinaus erhalten.

Alle Leistungen kombinieren? Unser Leistungs-Maximierer zeigt dir alle 8 Budgets auf einen Blick – mit Kombinationsregeln und Gesamtübersicht.

Häufige Fragen

Quellen