Auf einen Blick
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – von 347 € (PG 2) bis 990 €/Monat (PG 5). Es ist steuerfrei und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Mit der Kombileistung lassen sich Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren – Tagespflege, Entlastungsbetrag und Hilfsmittel kommen obendrauf. Beratungseinsatz halbjährlich Pflicht, sonst droht Kürzung.
Aktuelle Beträge
Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Es wurde zuletzt um 4,5 % erhöht (PUEG). Eine nächste Dynamisierung folgt erst wieder im übernächsten Kalenderjahr.
Pflegegrad 2
347 €
pro Monat
= 4.164 €/Jahr
Pflegegrad 3
599 €
pro Monat
= 7.188 €/Jahr
Pflegegrad 4
800 €
pro Monat
= 9.600 €/Jahr
Pflegegrad 5
990 €
pro Monat
= 11.880 €/Jahr
Kombileistungs-Rechner
Pflegegeld & Kombileistungs-Rechner
Schiebe den Regler, um zu sehen, wie viel Pflegegeld bei welchem Pflegedienstanteil übrig bleibt.
PG 1: Kein Pflegegeld – nur Entlastungsbetrag (131 €) und Hilfsmittel (42 €).
TP = Tagespflege, EB = Entlastungsbetrag, HM = Pflegehilfsmittel
Dein monatlicher Gesamtanspruch
2.129 €
bei Pflegegrad 3 mit 0 % Pflegedienst | = 25.548 €/Jahr
Hinweis: Beträge Stand PUEG/BEEP. Tagespflege und Entlastungsbetrag werden nicht auf Pflegegeld/Sachleistung angerechnet. Keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen & Antrag
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
Anerkannter Pflegegrad 2–5 (festgestellt durch MD-Gutachten)
Häusliche Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder Ehrenamtliche
Antrag bei der Pflegekasse (formlos möglich: Anruf, E-Mail, Brief)
Einhaltung der Beratungspflicht nach § 37.3 SGB XI
Das Pflegegeld wird monatlich direkt auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen. Es ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen auf Sozialleistungen angerechnet. Der Pflegebedürftige kann es frei verwenden – üblicherweise als Anerkennung für die pflegende Person.
Kombileistung
Du musst dich nicht zwischen Pflegegeld und Pflegedienst entscheiden. Die Kombileistung (§ 38 SGB XI) erlaubt beides gleichzeitig – der Pflegedienst übernimmt bestimmte Aufgaben, für den Rest gibt es anteiliges Pflegegeld.
So funktioniert die Berechnung:
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.
Der prozentuale Verbrauch des Sachleistungsbudgets wird ermittelt.
Den nicht verbrauchten Prozentanteil erhältst du als Pflegegeld.
Beispiel: Kombileistung bei Pflegegrad 3
Sachleistungsbudget PG 3 = 1.497 €. Der Pflegedienst rechnet 748,50 € ab = 50 % des Budgets.
→ Du erhältst 50 % des Pflegegeldes: 599 € × 50 % = 299,50 €
→ Gesamt: 748,50 € Sachleistung + 299,50 € Pflegegeld = 1.048 €/Monat
| PG | Sachleistung | Pflegegeld | Tagespflege | Entlastung | Hilfsmittel |
|---|---|---|---|---|---|
| PG 2 | 796 € | 347 € | 721 € | 131 € | 42 € |
| PG 3 | 1.497 € | 599 € | 1.357 € | 131 € | 42 € |
| PG 4 | 1.859 € | 800 € | 1.685 € | 131 € | 42 € |
| PG 5 | 2.299 € | 990 € | 2.085 € | 131 € | 42 € |
Beratungspflicht
Wer Pflegegeld bezieht (auch anteilig bei Kombileistung), muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen. Der Besuch erfolgt durch einen zugelassenen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle – die Kosten trägt die Pflegekasse.
Freiwillig
1× pro Halbjahr möglich, aber keine Pflicht
1× pro Halbjahr
Pflicht bei Pflegegeld-Bezug. Unverändert.
1× pro Halbjahr NEU
Bisher vierteljährlich, jetzt nur noch halbjährlich Pflicht. Zusätzliche Termine freiwillig.
Kürzung & Ruhen
| Situation | Auswirkung auf Pflegegeld |
|---|---|
| Pflegedienst nutzen (Kombileistung) | Anteilige Kürzung (% der genutzten Sachleistung) |
| Beratungseinsatz versäumt | Kürzung um 50 % oder Ruhen möglich |
| Verhinderungspflege / Entlastungsbudget | Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt (bis 8 Wochen) |
| Kurzzeitpflege (stationär) | Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt (bis 8 Wochen) |
| Krankenhaus / Reha (> 28 Tage) | Ab Tag 29 ruht das Pflegegeld |
| Einzug ins Pflegeheim (vollstationär) | Pflegegeld entfällt komplett |
| Auslandsaufenthalt > 6 Wochen | Pflegegeld ruht (in EU ggf. Sonderregelungen) |
| Pflegegrad sinkt oder entfällt | Pflegegeld reduziert sich oder entfällt |
Rentenansprüche
Wer pflegt, bekommt dafür etwas von der Rentenversicherung zurück. Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für die pflegende Person.
Voraussetzungen für Rentenbeiträge
Pflege an mindestens 10 Stunden/Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
Neben der Pflege max. 30 Stunden/Woche erwerbstätig
Regelaltersgrenze noch nicht erreicht (oder max. 99,99 % Teilrente)
Pflegegrad des Pflegebedürftigen mindestens PG 2
Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich nach Pflegegrad und Pflegeart:
| Pflegegrad | Nur Pflegegeld | Kombileistung | Nur Sachleistung |
|---|---|---|---|
| PG 2 | ca. 9 €/Monat* | anteilig | – |
| PG 3 | ca. 16 €/Monat | anteilig | – |
| PG 4 | ca. 27 €/Monat | anteilig | – |
| PG 5 | ca. 34 €/Monat | anteilig | ca. 10 €/Monat |
* Geschätzte monatliche Rentenerhöhung bei 1 Jahr Pflege (West-Werte). Tatsächliche Höhe abhängig vom aktuellen Rentenwert.
Zusätzlich sind pflegende Angehörige beitragsfrei unfallversichert und können unter Umständen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung durch die Pflegekasse erhalten.
Mehr zur Pflegerente? In unserem Pflegerente-Ratgeber berechnen wir dir die exakte Rentenerhöhung nach Pflegeart und Pflegegrad.
5 Optimierungstipps
Kombileistung flexibel nutzen
Der Sachleistungsanteil kann monatlich variieren. In Monaten, in denen du weniger Pflegedienst brauchst, steigt das Pflegegeld automatisch. Keine Voranmeldung nötig!
Tagespflege zusätzlich nutzen
Das Tagespflege-Budget (bis 2.085 € bei PG 5) ist ein eigenes Budget – es wird NICHT auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Nutze es für Entlastung, ohne Pflegegeld zu verlieren.
Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
131 €/Monat für anerkannte Angebote. Nicht verbrauchte Beträge können bis 30.06. des Folgejahres angespart werden – danach verfallen sie.
Höherstufung prüfen
Hat sich der Pflegebedarf erhöht? Eine Höherstufung bringt sofort mehr Pflegegeld (z. B. PG 3→4: +201 €/Monat). Antrag bei der Pflegekasse stellen, MD-Gutachten beantragen.
Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung
Pflegende Angehörige können den Pflegepauschbetrag geltend machen: PG 2 = 600 €, PG 3 = 1.100 €, PG 4–5 = 1.800 € pro Jahr. Dafür darfst du keine Vergütung über das Pflegegeld hinaus erhalten.
Alle Leistungen kombinieren? Unser Leistungs-Maximierer zeigt dir alle 8 Budgets auf einen Blick – mit Kombinationsregeln und Gesamtübersicht.
