Auf einen Blick
Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern 8 unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel, Umwandlungsanspruch und Steuervorteile. Bei optimaler Kombination sind bei Pflegegrad 5 über 5.000 € monatlich möglich. Die meisten Familien nutzen nur 2–3 dieser Töpfe.
Das 8-Töpfe-Prinzip
Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern mehrere unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können. Das Problem: Viele Familien kennen nur Pflegegeld oder Sachleistungen – und lassen die anderen Töpfe ungenutzt. Der Schlüssel zur Maximierung liegt darin, zu verstehen, welche Leistungen sich nicht gegenseitig anrechnen.
Die goldene Regel
Pflegegeld/Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget (VHP/KZP) und Pflegehilfsmittel sind eigenständige Budgets. Sie werden nicht gegeneinander verrechnet – du kannst alle gleichzeitig in Anspruch nehmen.
Einzige Ausnahme: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden bei der Kombinationsleistung anteilig verrechnet (§ 38 SGB XI). Alle anderen Töpfe laufen unabhängig.
Leistungs-Maximierer
Leistungs-Maximierer
Wie viel steht dir insgesamt zu?
Anteil der Sachleistung, der für den Pflegedienst genutzt wird
VHP/KZP, 3.539 €/Jahr
Bis 40 % der ungenutzten Sachleistung
z. B. Tagespflege-Eigenanteil, Zuzahlungen, Betreuung
Vereinfachte Berechnung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge. Tatsächliche Kosten variieren je nach Region und Anbieter. Keine Rechtsberatung.
Leistungsübersicht
Pflegegeld
347–990 €/Monat
PG 2–5, für häusliche Pflege durch Angehörige. § 37 SGB XI
Pflegesachleistungen
796–2.299 €/Monat
PG 2–5, für ambulanten Pflegedienst. § 36 SGB XI
Tagespflege
721–2.085 €/Monat
PG 2–5, eigenes Budget, keine Anrechnung! § 41 SGB XI
Entlastungsbetrag
131 €/Monat
PG 1–5, für anerkannte Angebote. § 45b SGB XI
Entlastungsbudget (VHP/KZP)
3.539 €/Jahr
PG 2–5, flexibel einsetzbar. § 42a SGB XI. = 295 €/Monat
Pflegehilfsmittel
42 €/Monat
PG 1–5, zum Verbrauch (Handschuhe, Betteinlagen). § 40 SGB XI
Umwandlungsanspruch (40 %)
bis 920 €/Monat
40 % der ungenutzten Sachleistung für Entlastung. § 45a SGB XI
Steuer: § 35a EStG
bis 333 €/Monat
20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistung.
Kombinationsregeln
| Leistung A | + Leistung B | Kombinierbar? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Pflegegeld | Sachleistung | Anteilig ⚖️ | Kombileistung § 38: Prozentual verrechnet |
| Pflegegeld/Sachl. | Tagespflege | Ja, voll ✅ | Eigenes Budget, keine Anrechnung |
| Pflegegeld/Sachl. | Entlastungsbetrag | Ja, voll ✅ | 131 €/Monat zusätzlich |
| Pflegegeld/Sachl. | Entlastungsbudget | Ja, voll ✅ | Pflegegeld während VHP 50 % für bis zu 8 Wochen |
| Pflegegeld/Sachl. | Pflegehilfsmittel | Ja, voll ✅ | 42 €/Monat zusätzlich |
| Tagespflege | Entlastungsbetrag | Ja, voll ✅ | Entlastungsbetrag auch für Tagespflege nutzbar |
| Sachleistung | Umwandlung § 45a | Anteilig ⚖️ | Max. 40 % der ungenutzten Sachleistung; kürzt Pflegegeld |
| Alle Leistungen | Steuer § 35a | Ja ✅ | Eigenanteil absetzbar, max. 4.000 €/Jahr |
Häufiger Fehler: Kombileistung + Umwandlung
Der Umwandlungsanspruch (§ 45a) nutzt unverbrauchte Sachleistungen für Entlastungsangebote. Das reduziert aber den Sachleistungsanteil und damit auch das anteilige Pflegegeld. Beispiel PG 4: 50 % Sachleistung für Pflegedienst + 40 % Umwandlung = 90 % verbraucht → nur noch 10 % Pflegegeld (80 €).
Beispiel-Szenarien
Szenario A: Pflege nur durch Angehörige (PG 3)
Herr Müller (PG 3) wird ausschließlich von seiner Tochter gepflegt. Die Familie nutzt keinen ambulanten Pflegedienst, aber Tagespflege an 2 Tagen/Woche und die Pflegebox.
Szenario B: Kombipflege mit Pflegedienst (PG 4)
Frau Schmidt (PG 4) wird morgens vom Pflegedienst versorgt (50 % Sachleistung = 930 €) und nachmittags vom Ehemann. Dazu Tagespflege 3×/Woche.
Szenario C: Maximale Ausschöpfung (PG 5)
Herr Weber (PG 5) nutzt alle verfügbaren Töpfe: volle Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel und Steuervorteile.
(Kein zusätzliches Pflegegeld, da 100 % Sachleistung genutzt.)
5 Spar-Tipps
Tagespflege prüfen
Die Tagespflege hat ein eigenes Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Schon 2 Tage pro Woche entlasten die Pflegeperson erheblich – und die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 2.085 €/Monat (PG 5).
Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen
Die 131 €/Monat können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Viele Familien nutzen ihn nicht, obwohl er für Alltagshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote einsetzbar ist.
Entlastungsbudget flexibel nutzen
Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Budget von 3.539 €/Jahr gibt mehr Flexibilität. Die Vorpflegezeit entfällt komplett – du kannst direkt ab Pflegegrad 2 darauf zugreifen.
Pflegehilfsmittel bestellen
Die 42 €/Monat für Verbrauchsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) stehen jedem Pflegegrad zu – auch PG 1. Viele Anbieter liefern die Pflegebox kostenlos nach Hause.
Steuervorteile nicht vergessen
Eigenanteile für Pflege sind als haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 4.000 €/Jahr) oder als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Zusätzlich gibt es den Pflegepauschbetrag (600–1.800 €/Jahr) für pflegende Angehörige.
