Pflegeleistungen maximieren: Alle Zuschüsse auf einen Blick

Viele Familien verschenken Geld, weil sie nicht alle kombinierbaren Leistungen kennen. Dieser Rechner zeigt dir den maximalen Gesamtanspruch – bis zu über 5.000 € monatlich bei Pflegegrad 5.

ca. 10 Min. LesezeitStand: 2026
Familie informiert sich gemeinsam über Pflegeleistungen
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern 8 unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel, Umwandlungsanspruch und Steuervorteile. Bei optimaler Kombination sind bei Pflegegrad 5 über 5.000 € monatlich möglich. Die meisten Familien nutzen nur 2–3 dieser Töpfe.

Das 8-Töpfe-Prinzip

Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern mehrere unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können. Das Problem: Viele Familien kennen nur Pflegegeld oder Sachleistungen – und lassen die anderen Töpfe ungenutzt. Der Schlüssel zur Maximierung liegt darin, zu verstehen, welche Leistungen sich nicht gegenseitig anrechnen.

Die goldene Regel

Pflegegeld/Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget (VHP/KZP) und Pflegehilfsmittel sind eigenständige Budgets. Sie werden nicht gegeneinander verrechnet – du kannst alle gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Einzige Ausnahme: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden bei der Kombinationsleistung anteilig verrechnet (§ 38 SGB XI). Alle anderen Töpfe laufen unabhängig.

Leistungs-Maximierer

Leistungs-Maximierer

Wie viel steht dir insgesamt zu?

Anteil der Sachleistung, der für den Pflegedienst genutzt wird

VHP/KZP, 3.539 €/Jahr

Bis 40 % der ungenutzten Sachleistung

z. B. Tagespflege-Eigenanteil, Zuzahlungen, Betreuung

€/Monat

Vereinfachte Berechnung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge. Tatsächliche Kosten variieren je nach Region und Anbieter. Keine Rechtsberatung.

Leistungsübersicht

💶

Pflegegeld

347–990 €/Monat

PG 2–5, für häusliche Pflege durch Angehörige. § 37 SGB XI

🏥

Pflegesachleistungen

796–2.299 €/Monat

PG 2–5, für ambulanten Pflegedienst. § 36 SGB XI

🌤️

Tagespflege

721–2.085 €/Monat

PG 2–5, eigenes Budget, keine Anrechnung! § 41 SGB XI

🎒

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

PG 1–5, für anerkannte Angebote. § 45b SGB XI

🔄

Entlastungsbudget (VHP/KZP)

3.539 €/Jahr

PG 2–5, flexibel einsetzbar. § 42a SGB XI. = 295 €/Monat

🧤

Pflegehilfsmittel

42 €/Monat

PG 1–5, zum Verbrauch (Handschuhe, Betteinlagen). § 40 SGB XI

🔁

Umwandlungsanspruch (40 %)

bis 920 €/Monat

40 % der ungenutzten Sachleistung für Entlastung. § 45a SGB XI

📋

Steuer: § 35a EStG

bis 333 €/Monat

20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistung.

Kombinationsregeln

Leistung A+ Leistung BKombinierbar?Hinweis
PflegegeldSachleistungAnteilig ⚖️Kombileistung § 38: Prozentual verrechnet
Pflegegeld/Sachl.TagespflegeJa, voll ✅Eigenes Budget, keine Anrechnung
Pflegegeld/Sachl.EntlastungsbetragJa, voll ✅131 €/Monat zusätzlich
Pflegegeld/Sachl.EntlastungsbudgetJa, voll ✅Pflegegeld während VHP 50 % für bis zu 8 Wochen
Pflegegeld/Sachl.PflegehilfsmittelJa, voll ✅42 €/Monat zusätzlich
TagespflegeEntlastungsbetragJa, voll ✅Entlastungsbetrag auch für Tagespflege nutzbar
SachleistungUmwandlung § 45aAnteilig ⚖️Max. 40 % der ungenutzten Sachleistung; kürzt Pflegegeld
Alle LeistungenSteuer § 35aJa ✅Eigenanteil absetzbar, max. 4.000 €/Jahr

Häufiger Fehler: Kombileistung + Umwandlung

Der Umwandlungsanspruch (§ 45a) nutzt unverbrauchte Sachleistungen für Entlastungsangebote. Das reduziert aber den Sachleistungsanteil und damit auch das anteilige Pflegegeld. Beispiel PG 4: 50 % Sachleistung für Pflegedienst + 40 % Umwandlung = 90 % verbraucht → nur noch 10 % Pflegegeld (80 €).

Beispiel-Szenarien

Szenario A: Pflege nur durch Angehörige (PG 3)

Herr Müller (PG 3) wird ausschließlich von seiner Tochter gepflegt. Die Familie nutzt keinen ambulanten Pflegedienst, aber Tagespflege an 2 Tagen/Woche und die Pflegebox.

Pflegegeld599 €
Tagespflege1.357 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuer (§ 35a)ca. 100 €
Gesamtca. 2.524 €/Monat

Szenario B: Kombipflege mit Pflegedienst (PG 4)

Frau Schmidt (PG 4) wird morgens vom Pflegedienst versorgt (50 % Sachleistung = 930 €) und nachmittags vom Ehemann. Dazu Tagespflege 3×/Woche.

Sachleistung (50 %)930 €
Pflegegeld (50 %)400 €
Tagespflege1.685 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuerca. 200 €
Gesamtca. 3.683 €/Monat

Szenario C: Maximale Ausschöpfung (PG 5)

Herr Weber (PG 5) nutzt alle verfügbaren Töpfe: volle Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel und Steuervorteile.

Sachleistung (100 %)2.299 €
Tagespflege2.085 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuerca. 333 €
Gesamtca. 5.185 €/Monat

(Kein zusätzliches Pflegegeld, da 100 % Sachleistung genutzt.)

5 Spar-Tipps

1

Tagespflege prüfen

Die Tagespflege hat ein eigenes Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Schon 2 Tage pro Woche entlasten die Pflegeperson erheblich – und die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 2.085 €/Monat (PG 5).

2

Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Die 131 €/Monat können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Viele Familien nutzen ihn nicht, obwohl er für Alltagshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote einsetzbar ist.

3

Entlastungsbudget flexibel nutzen

Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Budget von 3.539 €/Jahr gibt mehr Flexibilität. Die Vorpflegezeit entfällt komplett – du kannst direkt ab Pflegegrad 2 darauf zugreifen.

4

Pflegehilfsmittel bestellen

Die 42 €/Monat für Verbrauchsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) stehen jedem Pflegegrad zu – auch PG 1. Viele Anbieter liefern die Pflegebox kostenlos nach Hause.

5

Steuervorteile nicht vergessen

Eigenanteile für Pflege sind als haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 4.000 €/Jahr) oder als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Zusätzlich gibt es den Pflegepauschbetrag (600–1.800 €/Jahr) für pflegende Angehörige.

Häufige Fragen

Quellen