Pflegeleistungen maximieren: Alle Zuschüsse auf einen Blick

Viele Familien verschenken Geld, weil sie nicht alle kombinierbaren Leistungen kennen. Dieser Rechner zeigt dir den maximalen Gesamtanspruch – bis zu über 5.000 € monatlich bei Pflegegrad 5.

ca. 10 Min. LesezeitStand: 2026
Familie informiert sich gemeinsam über Pflegeleistungen
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern 8 unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können: Pflegegeld, Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel, Umwandlungsanspruch und Steuervorteile. Bei optimaler Kombination sind bei Pflegegrad 5 über 5.000 € monatlich möglich. Die meisten Familien nutzen nur 2–3 dieser Töpfe.

Das 8-Töpfe-Prinzip

Die Pflegeversicherung stellt nicht nur einen Betrag zur Verfügung, sondern mehrere unabhängige Budgets, die parallel genutzt werden können. Das Problem: Viele Familien kennen nur Pflegegeld oder Sachleistungen – und lassen die anderen Töpfe ungenutzt. Der Schlüssel zur Maximierung liegt darin, zu verstehen, welche Leistungen sich nicht gegenseitig anrechnen.

Die goldene Regel

Pflegegeld/Sachleistungen, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget (VHP/KZP) und Pflegehilfsmittel sind eigenständige Budgets. Sie werden nicht gegeneinander verrechnet – du kannst alle gleichzeitig in Anspruch nehmen.

Einzige Ausnahme: Pflegegeld und Pflegesachleistungen werden bei der Kombinationsleistung anteilig verrechnet (§ 38 SGB XI). Alle anderen Töpfe laufen unabhängig.

Leistungs-Maximierer

Leistungs-Maximierer

Wie viel steht dir insgesamt zu?

Anteil der Sachleistung, der für den Pflegedienst genutzt wird

VHP/KZP, 3.539 €/Jahr

Bis 40 % der ungenutzten Sachleistung

z. B. Tagespflege-Eigenanteil, Zuzahlungen, Betreuung

€/Monat

Vereinfachte Berechnung auf Basis der gesetzlichen Höchstbeträge. Tatsächliche Kosten variieren je nach Region und Anbieter. Keine Rechtsberatung.

Leistungsübersicht

💶

Pflegegeld

347–990 €/Monat

PG 2–5, für häusliche Pflege durch Angehörige. § 37 SGB XI

🏥

Pflegesachleistungen

796–2.299 €/Monat

PG 2–5, für ambulanten Pflegedienst. § 36 SGB XI

🌤️

Tagespflege

721–2.085 €/Monat

PG 2–5, eigenes Budget, keine Anrechnung! § 41 SGB XI

🎒

Entlastungsbetrag

131 €/Monat

PG 1–5, für anerkannte Angebote. § 45b SGB XI

🔄

Entlastungsbudget (VHP/KZP)

3.539 €/Jahr

PG 2–5, flexibel einsetzbar. § 42a SGB XI. = 295 €/Monat

🧤

Pflegehilfsmittel

42 €/Monat

PG 1–5, zum Verbrauch (Handschuhe, Betteinlagen). § 40 SGB XI

🔁

Umwandlungsanspruch (40 %)

bis 920 €/Monat

40 % der ungenutzten Sachleistung für Entlastung. § 45a SGB XI

📋

Steuer: § 35a EStG

bis 333 €/Monat

20 % der Kosten, max. 4.000 €/Jahr. Haushaltsnahe Dienstleistung.

Kombinationsregeln

Leistung A+ Leistung BKombinierbar?Hinweis
PflegegeldSachleistungAnteilig ⚖️Kombileistung § 38: Prozentual verrechnet
Pflegegeld/Sachl.TagespflegeJa, voll ✅Eigenes Budget, keine Anrechnung
Pflegegeld/Sachl.EntlastungsbetragJa, voll ✅131 €/Monat zusätzlich
Pflegegeld/Sachl.EntlastungsbudgetJa, voll ✅Pflegegeld während VHP 50 % für bis zu 8 Wochen
Pflegegeld/Sachl.PflegehilfsmittelJa, voll ✅42 €/Monat zusätzlich
TagespflegeEntlastungsbetragJa, voll ✅Entlastungsbetrag auch für Tagespflege nutzbar
SachleistungUmwandlung § 45aAnteilig ⚖️Max. 40 % der ungenutzten Sachleistung; kürzt Pflegegeld
Alle LeistungenSteuer § 35aJa ✅Eigenanteil absetzbar, max. 4.000 €/Jahr

Häufiger Fehler: Kombileistung + Umwandlung

Der Umwandlungsanspruch (§ 45a) nutzt unverbrauchte Sachleistungen für Entlastungsangebote. Das reduziert aber den Sachleistungsanteil und damit auch das anteilige Pflegegeld. Beispiel PG 4: 50 % Sachleistung für Pflegedienst + 40 % Umwandlung = 90 % verbraucht → nur noch 10 % Pflegegeld (80 €).

Beispiel-Szenarien

Szenario A: Pflege nur durch Angehörige (PG 3)

Herr Müller (PG 3) wird ausschließlich von seiner Tochter gepflegt. Die Familie nutzt keinen ambulanten Pflegedienst, aber Tagespflege an 2 Tagen/Woche und die Pflegebox.

Pflegegeld599 €
Tagespflege1.357 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuer (§ 35a)ca. 100 €
Gesamtca. 2.524 €/Monat

Szenario B: Kombipflege mit Pflegedienst (PG 4)

Frau Schmidt (PG 4) wird morgens vom Pflegedienst versorgt (50 % Sachleistung = 930 €) und nachmittags vom Ehemann. Dazu Tagespflege 3×/Woche.

Sachleistung (50 %)930 €
Pflegegeld (50 %)400 €
Tagespflege1.685 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuerca. 200 €
Gesamtca. 3.683 €/Monat

Szenario C: Maximale Ausschöpfung (PG 5)

Herr Weber (PG 5) nutzt alle verfügbaren Töpfe: volle Sachleistung, Tagespflege, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget, Pflegehilfsmittel und Steuervorteile.

Sachleistung (100 %)2.299 €
Tagespflege2.085 €
Entlastungsbetrag131 €
Entlastungsbudget295 €
Pflegehilfsmittel42 €
Steuerca. 333 €
Gesamtca. 5.185 €/Monat

(Kein zusätzliches Pflegegeld, da 100 % Sachleistung genutzt.)

5 Spar-Tipps

1

Tagespflege prüfen

Die Tagespflege hat ein eigenes Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Schon 2 Tage pro Woche entlasten die Pflegeperson erheblich – und die Pflegekasse zahlt dafür bis zu 2.085 €/Monat (PG 5).

2

Entlastungsbetrag nicht verfallen lassen

Die 131 €/Monat können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Viele Familien nutzen ihn nicht, obwohl er für Alltagshilfen, Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote einsetzbar ist.

3

Entlastungsbudget flexibel nutzen

Die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem Budget von 3.539 €/Jahr gibt mehr Flexibilität. Die Vorpflegezeit entfällt komplett – du kannst direkt ab Pflegegrad 2 darauf zugreifen.

4

Pflegehilfsmittel bestellen

Die 42 €/Monat für Verbrauchsmittel (Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel) stehen jedem Pflegegrad zu – auch PG 1. Viele Anbieter liefern die Pflegebox kostenlos nach Hause.

5

Steuervorteile nicht vergessen

Eigenanteile für Pflege sind als haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 4.000 €/Jahr) oder als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Zusätzlich gibt es den Pflegepauschbetrag (600–1.800 €/Jahr) für pflegende Angehörige.

Häufige Fragen

Nein. Die Tagespflege (§ 41 SGB XI) hat ein komplett eigenständiges Budget. Du kannst volles Pflegegeld oder volle Sachleistungen beziehen und trotzdem das gesamte Tagespflege-Budget nutzen. Das war früher anders und ist einer der häufigsten Irrtümer.

Wenn du einen ambulanten Pflegedienst nur teilweise nutzt (z. B. 50 % der Sachleistung), erhältst du den Rest anteilig als Pflegegeld (also 50 % des Pflegegeldes). Beispiel PG 3: 50 % Sachleistung = 749 € + 50 % Pflegegeld = 300 € = 1.049 € gesamt. Die Abrechnung erfolgt automatisch über die Pflegekasse.

Bis zu 40 % der nicht genutzten Sachleistung können für anerkannte Entlastungsangebote (Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe) umgewandelt werden. Das läuft zusätzlich zum Entlastungsbetrag. Aber Achtung: Der umgewandelte Anteil wird wie Sachleistung behandelt und kürzt das anteilige Pflegegeld.

Bei PG 1 gibt es kein Pflegegeld und keine Sachleistungen. Aber: Entlastungsbetrag (131 €/Monat), Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), Wohnraumanpassung (bis 4.180 €), Beratungsanspruch und der Entlastungsbetrag kann auch für ambulante Sachleistungen eingesetzt werden.

Ja. Das Entlastungsbudget (VHP/KZP) und die Tagespflege sind völlig unabhängige Budgets. Du kannst beispielsweise Tagespflege an Werktagen nutzen und gleichzeitig stundenweise Verhinderungspflege am Wochenende abrechnen.

Bei optimaler Kombination aller Leistungen (Sachleistung oder Pflegegeld + Tagespflege + Entlastungsbetrag + Entlastungsbudget + Pflegehilfsmittel + Steuer) können bei PG 3 monatlich über 2.700 € an Zuschüssen zusammenkommen. Nutze den Rechner oben für deine individuelle Situation.

Pflegegeld wird automatisch nach Feststellung des Pflegegrades ausgezahlt. Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt ab. Tagespflege, Entlastungsbetrag und Entlastungsbudget müssen bei der Pflegekasse beantragt werden. Pflegehilfsmittel kannst du direkt bei einem Anbieter bestellen (der rechnet mit der Kasse ab). Die Steuervorteile machst du in der Einkommensteuererklärung geltend.

Quellen