Auf einen Blick
Die ambulant betreute Wohngemeinschaft (Pflege-WG) ist für viele Pflegebedürftige und ihre Familien die ideale Lösung zwischen allein zu Hause und Pflegeheim. Mehrere Menschen mit Pflegegrad tun sich zusammen, teilen sich eine große Wohnung und organisieren gemeinsam Pflege und Haushalt.
Der Gesetzgeber belohnt dieses Modell mit drei Fördertöpfen: einem monatlichen Wohngruppenzuschlag von 224 € pro Person, einer einmaligen Anschubfinanzierung (bis zu 10.452 € pro WG) und einem Zuschuss für den barrierefreien Umbau (bis zu 16.720 € pro WG). In Summe stehen einer 4er-WG über 27.000 € Startkapital zur Verfügung.
Dieser Ratgeber erklärt jeden Fördertopf im Detail, rechnet konkrete Beispiele durch und zeigt Schritt für Schritt, wie die Gründung gelingt.
Wohngruppenzuschlag
Nicht mehr allein, aber auch nicht im Heim: Die ambulant betreute Wohngemeinschaft – oft einfach „Senioren-WG" genannt – ist für viele das Idealbild des Alterns. Mehrere Pflegebedürftige mieten gemeinsam eine große Wohnung und teilen sich die Kosten für Pflegedienst und Haushalt. Der Staat schätzt dieses Modell, weil es effizient, menschlich und kostengünstiger als ein Heimplatz ist. Und deshalb gibt es für jeden Bewohner einen festen Zuschuss obendrauf.
Jeder Bewohner einer ambulant betreuten Wohngruppe hat Anspruch auf den pauschalen Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI. Er beträgt 224 € pro Monat und wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gezahlt – also zusätzlich zum Pflegegeld, zur Verhinderungspflege, zum Entlastungsbetrag und zu den Sachleistungen. Der Zuschlag wird mit keiner einzigen anderen Leistung verrechnet.
Das Geld ist zweckgebunden: Es soll eine sogenannte Organisationskraft finanzieren. Das ist die „gute Seele" der WG – eine Person, die einkauft, kocht, die Wäsche organisiert, Termine koordiniert oder einfach vorliest. Wichtig: Sie darf keine medizinische oder pflegerische Leistung erbringen. Dafür ist ein separater ambulanter Pflegedienst zuständig, den die Bewohner frei wählen.
In der Praxis ergibt das eine attraktive Rechnung: Eine 4er-WG hat monatlich 896 € (4 × 224 €) zur Verfügung, um eine Alltagsbegleiterin auf Minijob-Basis einzustellen. Das reicht für eine solide Abdeckung an mehreren Tagen pro Woche. Bei einer 6er-WG sind es sogar 1.344 € monatlich – genug für eine Teilzeitkraft.
- Mindestens 3 pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) wohnen zusammen
- Es gibt eine gemeinsame Küche und einen Aufenthaltsbereich
- Ein ambulanter Pflegedienst ist beauftragt, aber die Bewohner behalten das Hausrecht
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Alle Bewohner benötigen mindestens Pflegegrad 1.
Anschubfinanzierung
Wer eine Pflege-WG gründet, steht vor einem Berg an Anfangsinvestitionen. Die alte Wohnung muss umgebaut werden, barrierefreie Möbel müssen her, vielleicht braucht es einen Treppenlift oder eine neue Küche. Mietverträge wollen geprüft, Pflegedienstverträge geschlossen werden. All das kostet Geld – und genau dafür hat der Gesetzgeber eine eigene Förderung geschaffen.
Die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI steht jedem Bewohner zu, der innerhalb von 12 Monaten nach Einzug den Antrag stellt. Sie beträgt bis zu 2.613 € pro Person und ist auf maximal 10.452 € pro Wohngruppe gedeckelt – das entspricht dem vollen Betrag für vier Personen. Ab dem fünften Bewohner steigt der Gesamtbetrag nicht weiter; er verteilt sich dann auf mehr Köpfe.
Wofür darf das Geld ausgegeben werden? Die Pflegekasse ist hier erfreulich großzügig. Förderfähig sind unter anderem: der Umbau der Wohnung für barrierefreie Nutzung, die Anschaffung von Gemeinschaftsmöbeln, die Kaution für die neue Wohnung, juristische Beratung zur Vertragsgestaltung und sogar die Gründungsberatung selbst. Wichtig ist nur, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der Gründung der WG stehen.
Wohnumfeldverbesserung
Zusätzlich zur Anschubfinanzierung gibt es den klassischen Zuschuss für den barrierefreien Umbau – die Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI. Was viele nicht wissen: In einer Pflege-WG dürfen die Ansprüche aller Bewohner addiert werden. Dieses Prinzip heißt „Kumulierung" und macht die WG finanziell besonders attraktiv.
Jeder Bewohner hat einen eigenen Anspruch auf bis zu 4.180 € für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bei einer 4er-WG ergibt das einen Maximalbetrag von 16.720 € (4 × 4.180 €) – auch hier ist bei vier Personen der Deckel erreicht. Mit diesem Budget lässt sich eine Wohnung grundlegend umgestalten: Wannen werden zu bodengleichen Duschen, Türen werden verbreitert, Schwellen abgebaut, Haltegriffe montiert.
Der entscheidende Vorteil gegenüber der Einzelperson: Wer allein lebt, bekommt maximal 4.180 € für den Umbau. In einer 4er-WG stehen hingegen 16.720 € zur Verfügung – das Vierfache. Da sich alle Bewohner die umgebaute Wohnung teilen, profitiert jeder überproportional. Ein Treppenlift für 8.000 € wäre allein kaum finanzierbar, in der WG dagegen vollständig gedeckt.
Praxis-Tipp: Anschubfinanzierung und Wohnumfeldverbesserung lassen sich kombinieren. Für eine 4er-WG ergibt das ein Gesamtbudget von 10.452 € + 16.720 € = 27.172 € einmaliges Startkapital – ohne dass die Bewohner ihr Erspartes anfassen müssen.
Gesamtrechnung
Wenn man alle drei Fördertöpfe zusammenrechnet, wird deutlich, warum der Gesetzgeber die Pflege-WG so attraktiv gemacht hat. Die folgende Tabelle zeigt die Leistungen für eine typische 4er-WG – die häufigste Größe in der Praxis.
| Fördertopf | Pro Person | 4er-WG (Max.) | Art der Zahlung |
|---|---|---|---|
| Wohngruppenzuschlag | 224 € | 896 € | Monatlich, dauerhaft |
| Anschubfinanzierung | 2.613 € | 10.452 € | Einmalig (Start) |
| Wohnumfeld (Umbau) | 4.180 € | 16.720 € | Einmalig (Bau) |
| Gesamt-Startkapital | 6.793 € | 27.172 € | Einmaliges Budget |
Das bedeutet in der Praxis: Eine 4er-WG startet mit über 27.000 € Kapital für Renovierung und Einrichtung, ohne dass die Senioren ihr eigenes Erspartes anfassen müssen. Dazu kommen monatlich 896 € für die Organisationskraft – Jahr für Jahr, solange die WG besteht. Allein im ersten Jahr summieren sich die Förderungen auf über 37.000 €.
Abgrenzung
Die Förderung gibt es nur, wenn die WG tatsächlich selbstbestimmt ist. Das klingt selbstverständlich, ist aber in der Praxis die häufigste Stolperfalle. Denn manche Anbieter verkaufen ein „Rundum-Sorglos-Paket", das zwar wie eine WG aussieht, rechtlich aber als stationäre Einrichtung gilt – und dann gibt es den Zuschlag von 224 € pro Monat nicht.
Die Faustregel lautet: Wer bestimmt den Alltag? In einer echten ambulanten Pflege-WG entscheiden die Bewohner (oder ihre Angehörigen) selbst über den Pflegedienst, das Essen und den Tagesablauf. Sie haben eigene Mietverträge und schließen separate Pflegeverträge. In einem Heim hingegen bestimmt der Anbieter den Ablauf. Er vermietet Zimmer und Pflege im Paket, gibt die Mahlzeiten vor und organisiert den Tagesablauf. Das gilt als „heimähnlich", und hier entfällt die Förderung.
| Merkmal | Ambulante WG (Förderung ✓) | Heimähnlich (Förderung ✗) |
|---|---|---|
| Pflegedienst | Frei wählbar, separater Vertrag | Vom Vermieter vorgegeben |
| Mietvertrag | Eigener Mietvertrag pro Bewohner | „Betreuungsvertrag" inkl. Wohnen |
| Tagesablauf | Bewohner bestimmen selbst | Anbieter gibt Zeiten vor |
| Hausrecht | Liegt bei den Bewohnern | Liegt beim Anbieter |
| Wohngruppenzuschlag | 224 €/Monat ✓ | Kein Anspruch ✗ |
In der Praxis ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig. Einige Landesheimgesetze haben eigene Definitionen, und die Pflegekassen prüfen mitunter genau, ob die Selbstbestimmung tatsächlich gegeben ist. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder einem Pflegestützpunkt, bevor die Verträge unterschrieben werden.
Weitere Leistungen
Neben den drei großen Fördertöpfen stehen den Bewohnern einer Pflege-WG dieselben ambulanten Leistungen zu wie allen anderen Pflegebedürftigen, die zu Hause leben. Das wird oft übersehen: Die WG-Förderung kommt obendrauf, nicht stattdessen. Jeder Bewohner behält seinen vollen individuellen Leistungsanspruch.
Dazu gehören das reguläre Pflegegeld (je nach Pflegegrad 332 € bis 947 € monatlich), ambulante Sachleistungen (bis zu 2.299 €), der Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat, die Verhinderungspflege, die Kurzzeitpflege und natürlich die 42-€-Pflegebox mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Auch der Zuschuss zum Hausnotruf (25,50 €/Monat) und die Digitale Pflegeanwendung (DiPA) stehen WG-Bewohnern offen.
In der Summe bedeutet das: Eine Person mit Pflegegrad 3 in einer 4er-WG erhält monatlich 573 € Pflegegeld + 224 € Wohngruppenzuschlag + 125 € Entlastungsbetrag = 922 € an regelmäßigen Geldleistungen. Dazu kommen die einmaligen Zuschüsse und die Sachleistungen, falls ein Pflegedienst beauftragt wird.
Vorteile & Nachteile
Bevor Sie sich für eine Pflege-WG entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile sorgfältig abwägen. Die WG ist nicht für jeden das richtige Modell – aber für viele eine hervorragende Alternative zum Pflegeheim.
Vorteile
- •Selbstbestimmung: Bewohner entscheiden über Tagesablauf und Pflegedienst
- •Gemeinschaft: Keine Einsamkeit, gemeinsame Mahlzeiten und Aktivitäten
- •Finanzielle Vorteile: Geteilte Miet- und Pflegekosten plus Förderzuschüsse
- •Individuelle Pflege: Freie Wahl des Pflegedienstes, eigener Pflegevertrag
- •Entlastung für Angehörige: Professionelle Betreuung bei gleichzeitig familiärer Atmosphäre
Nachteile
- •Organisationsaufwand: Mitbewohner finden, Verträge schließen, Konflikte lösen
- •Kompromisse: Gemeinsames Wohnen erfordert Rücksichtnahme und Abstimmung
- •Geeignete Immobilie: Barrierefreie Wohnungen mit ausreichend Platz sind rar
- •Keine Rund-um-die-Uhr-Pflege: Nachts ist in der Regel kein Pflegepersonal vor Ort
- •Bewohnerwechsel: Wenn jemand auszieht oder verstirbt, muss Ersatz gefunden werden
WG gründen
Die Gründung einer Pflege-WG ist kein Hexenwerk, erfordert aber eine gründliche Planung. Wer die folgenden Schritte beachtet, vermeidet die häufigsten Fallstricke und sichert sich alle verfügbaren Fördermittel.
Gründungs-Fahrplan in sechs Schritten
Mitbewohner finden
Mindestens 3 Personen mit anerkanntem Pflegegrad (ab PG 1) sind nötig. Pflegestützpunkte, Selbsthilfegruppen und lokale Pflegeberatungen helfen bei der Suche. Auch Angehörige können gemeinsam eine WG für ihre Eltern initiieren.
Immobilie suchen
Die Wohnung sollte barrierefrei oder umbaubar sein, eine gemeinsame Küche und einen Aufenthaltsraum haben. Klären Sie mit dem Vermieter, ob eine WG-Nutzung erlaubt ist. Manche Kommunen haben spezielle Förderprogramme für inklusive Wohnprojekte.
Verträge gestalten
Jeder Bewohner braucht einen eigenen Mietvertrag. Ergänzend empfiehlt sich eine „WG-Vereinbarung" (Gesellschaftsvertrag), die Rechte, Pflichten und den Umgang mit Konflikten regelt. Eine Rechtsberatung (förderfähig!) lohnt sich.
Anträge stellen
Jeder Bewohner stellt einzeln bei seiner Pflegekasse Anträge auf: Wohngruppenzuschlag (§ 38a), Anschubfinanzierung (§ 45e, innerhalb von 12 Monaten!) und Wohnumfeldverbesserung (§ 40, vor Umbaubeginn!). Die Formulare gibt es direkt bei der Kasse.
Pflegedienst beauftragen
Wählen Sie gemeinsam einen ambulanten Pflegedienst, der die WG regelmäßig versorgt. Jeder Bewohner schließt seinen eigenen Pflegevertrag. Der Pflegedienst stellt die medizinische Versorgung sicher – die Alltagsbegleitung übernimmt die Organisationskraft.
Organisationskraft einstellen
Stellen Sie aus dem Wohngruppenzuschlag eine Alltagsbegleiterin ein – auf Minijob-Basis (520 €) oder als Teilzeitkraft. Diese Person übernimmt Einkauf, Kochen, Wäsche und Alltagsorganisation. Tipp: Eine 4er-WG hat dafür 896 € monatlich zur Verfügung.
Checkliste
Checkliste Pflege-WG-Gründung
Häufige Fragen
Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 38a (Wohngruppenzuschlag)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 45e (Anschubfinanzierung für Wohngruppen)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 40 (Wohnumfeldverbesserung)
- Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG): Leistungsbeträge
- Verbraucherzentralen und Lebenshilfe: Abgrenzung ambulant/stationär bei Wohngruppen
- Bundesministerium für Gesundheit: Ratgeber Pflege – Ambulant betreute Wohngruppen
