Digitale Pflegeanwendungen (DiPA)

Apps auf Rezept: So nutzen Sie das 70-Euro-Budget für digitale Pflege-Helfer

ca. 10 Min. LesezeitStand: 2026
Ältere Person nutzt eine digitale Pflege-App auf dem Tablet
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder browserbasierte Programme, die Pflegebedürftige stabilisieren, die Selbstständigkeit fördern oder die Kommunikation mit Angehörigen verbessern sollen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten mit einem zweigeteilten Budget: bis zu 40 € monatlich für die App selbst und bis zu 30 € monatlich für Einrichtungshilfe durch einen Pflegedienst.

Der Anspruch gilt ab Pflegegrad 1 und belastet weder Ihr Pflegegeld noch andere Leistungen. Das DiPA-Verzeichnis beim BfArM befindet sich noch im Aufbau – doch die gesetzlichen Vereinfachungen sorgen dafür, dass das Angebot wächst. Dieser Ratgeber erklärt, wie das Budget funktioniert, welche Apps gemeint sind und wie Sie den Antrag stellen.

Was ist eine DiPA?

Eine DiPA ist mehr als eine gewöhnliche Gesundheits-App aus dem App Store. Sie muss einen pflegerischen Nutzen nachweisen und im offiziellen DiPA-Verzeichnis beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) zugelassen sein. Nur dort gelistete Anwendungen werden von der Pflegekasse erstattet.

Anders als sogenannte „DiGAs" (Digitale Gesundheitsanwendungen), die ein Arzt bei bestimmten Erkrankungen verschreibt – etwa gegen Rückenschmerzen oder Tinnitus – zielt die DiPA auf die häusliche Pflegesituation ab. Sie soll Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange selbstständig zu bleiben, oder Angehörigen die Organisation der Pflege erleichtern.

Beispiele für DiPA-Funktionen

Gedächtnistraining

Interaktive Übungen für Menschen mit beginnender Demenz zur Stabilisierung kognitiver Fähigkeiten.

Sturzprophylaxe

Apps, die Übungen zur Gangsicherheit und Balance vormachen und Fortschritte dokumentieren.

Organisations-Helfer

Tools, mit denen Angehörige und Pflegedienste Termine, Medikamente und Aufgaben koordinieren.

Kommunikation

Vereinfachte Video-Telefonie für bettlägerige Menschen zur Teilhabe am Familienleben.

DiPA-Budget-Rechner

DiPA-Budget-Rechner

Prüfen Sie, ob Ihre digitale Pflegeanwendung voll gedeckt ist

Maximal 40 € werden von der Pflegekasse übernommen (Topf 1).

Budget (40 € + 30 €)

Die Finanzierung der DiPA ist zweigeteilt. Der Gesetzgeber hat bewusst zwei getrennte Budgets geschaffen, damit die Technik nicht nur „da ist", sondern auch tatsächlich genutzt wird. Denn viele Senioren scheitern an der Einrichtung – und genau dafür gibt es einen eigenen Topf.

TopfWofürMaximum
Topf 1 – AnwendungMonatliche Kosten der App (Abo-Gebühr oder anteiliger Kaufpreis)bis zu 40 €/Monat
Topf 2 – UnterstützungEinrichtungshilfe durch Pflegedienst (Installation, Erklärung, Begleitung)bis zu 30 €/Monat
GesamtApp + Unterstützungbis zu 70 €/Monat

Wichtig: Die beiden Budgets sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Wenn Sie nur 25 € für die App zahlen, können Sie die restlichen 15 € nicht auf den Unterstützungs-Topf umlegen. Jeder Topf hat sein eigenes Limit.

Der Gesamtwert von bis zu 70 € monatlich wird zusätzlich zu allen anderen Pflegeleistungen gewährt. Das Pflegegeld, die Sachleistungen und die Verhinderungspflege bleiben vollständig erhalten. Es gibt keine Verrechnung.

Abgrenzung

Ein häufiges Missverständnis: Die DiPA-Förderung bezahlt in der Regel nur die Software (das Programm), nicht die Hardware (das Gerät). Ein Senioren-Tablet oder ein Hausnotruf-Gerät fällt unter „technische Pflegehilfsmittel" und wird über einen anderen Antrag finanziert – oft leihweise und kostenfrei.

Das bedeutet: Sie benötigen in der Regel ein eigenes Smartphone oder Tablet, auf dem die DiPA-App installiert wird. Manche Anbieter bieten allerdings Kombi-Pakete an, bei denen ein Tablet mitgeliefert wird. Ob diese von der Kasse übernommen werden, muss im Einzelfall geprüft werden.

Tipp: Wenn Sie noch kein Tablet besitzen, lohnt sich ein Blick auf die technischen Pflegehilfsmittel. In manchen Fällen kann die Kasse ein Senioren-Tablet als Hilfsmittel leihweise bereitstellen – dann installieren Sie die DiPA einfach darauf.

Aktuelle Situation

Ein offenes Wort zur Realität: Obwohl das Gesetz steht und das Budget bereitliegt, ist das DiPA-Verzeichnis beim BfArM noch dünn besetzt. Die Zulassungshürden für Hersteller waren bisher extrem hoch, was viele Entwickler abgeschreckt hat. In der Praxis bedeutet das: Es gibt bisher nur wenige Apps, die offiziell als DiPA zugelassen sind.

Die gute Nachricht: Durch gesetzliche Vereinfachungen wird erwartet, dass im Laufe der nächsten Monate die ersten größeren Anwendungen offiziell gelistet werden. Die Nachfrage ist da, die Technik ist ausgereift, und die Hersteller stehen in den Startlöchern. Es lohnt sich, regelmäßig bei der Pflegekasse oder im DiPA-Verzeichnis nachzuschauen.

Vorsorge-Tipp: Auch wenn das Verzeichnis noch im Aufbau ist, können Sie sich schon jetzt vorbereiten: Klären Sie Ihren Pflegegrad, besorgen Sie ein geeignetes Gerät und informieren Sie sich bei Ihrer Kasse über den Antragsweg. So sind Sie startklar, sobald passende Apps verfügbar sind.

Antrag Schritt für Schritt

Sobald passende Anwendungen im Verzeichnis verfügbar sind, funktioniert der Weg folgendermaßen. Ein ärztliches Rezept ist in der Regel nicht nötig – Ihr Pflegegrad reicht als Grundlage.

Ihr Fahrplan in fünf Schritten

1

Anwendung auswählen

Suchen Sie im DiPA-Verzeichnis beim BfArM eine App aus, die zu Ihrem Bedarf passt – z. B. Gedächtnistraining, Sturzprophylaxe oder Organisations-Tool.

2

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Stellen Sie einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse. Nennen Sie die gewünschte DiPA und Ihren Pflegegrad.

3

Bewilligung abwarten

Die Kasse prüft nicht medizinisch, sondern nur formal: Liegt ein Pflegegrad vor? Ist die App im DiPA-Verzeichnis gelistet?

4

Freischaltcode erhalten

Sie erhalten einen Freischaltcode oder die Zusage zur Kostenerstattung. Damit aktivieren Sie die App auf Ihrem Gerät.

5

Bei Bedarf: Unterstützung buchen

Wenn Sie Hilfe bei der Einrichtung brauchen, beauftragen Sie Ihren Pflegedienst. Die Kosten (bis 30 €/Monat) werden über den zweiten Topf abgerechnet.

Checkliste

Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor?

Voraussetzung für den Anspruch auf DiPA-Leistungen.

Ist ein Smartphone oder Tablet vorhanden?

Die DiPA-Förderung zahlt die Software, nicht die Hardware.

Gibt es ein konkretes Problem, das digital gelöst werden könnte?

Vergesslichkeit, Einsamkeit, Organisationschaos, Sturzrisiko.

Brauche ich Hilfe bei der Einrichtung?

Dann den Unterstützungs-Topf (30 €/Monat) einplanen.

Häufige Fragen

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 40a, § 40b (Digitale Pflegeanwendungen)
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) – Neuregelung der DiPA-Finanzierung
  • BfArM: Verzeichnis für Digitale Pflegeanwendungen (DiPA-Verzeichnis)
  • Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zu Digitalen Pflegeanwendungen