Auf einen Blick
Die Pflegekasse finanziert Verbrauchshilfsmittel (42 €/Monat, PG 54), technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52, max. 25 € Zuzahlung pro Gerät), den Hausnotruf (25,50 €/Monat) und bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Wohnraumanpassung. Voraussetzung: ein Pflegegrad und häusliche Pflege. Kein Rezept nötig – ein formloser Antrag reicht.
Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel
Ein häufiger Fehler: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe – sie werden von verschiedenen Kassen bezahlt und unterschiedlich beantragt.
| Hilfsmittel (PG 01–33) | Pflegehilfsmittel (PG 50–54) | |
|---|---|---|
| Kostenträger | Krankenkasse (SGB V) | Pflegekasse (SGB XI) |
| Voraussetzung | Ärztliche Verordnung (Rezept) | Pflegegrad (PG 1–5), häusliche Pflege |
| Beispiele | Rollstuhl, Hörgerät, Prothese, Inkontinenzprodukte | Pflegebett, Hausnotruf, Desinfektionsmittel, Lagerungshilfen |
| Zuzahlung | 10 % (max. 10 €/Produkt) | 10 % (max. 25 €/Gerät), Verbrauch: keine |
| Antrag | Arzt → Rezept → Kasse | Formlos bei Pflegekasse |
Verbrauchspauschale
42 €
pro Monat, ab PG 1
Wohnraumanpassung
4.180 €
pro Maßnahme
Hausnotruf
25,50 €
monatliche Übernahme
Produktfinder
Pflegehilfsmittel-Finder
Finde heraus, welche Hilfsmittel dir zustehen und was sie kosten.
30 Produkte gefunden
Einmalhandschuhe
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Händedesinfektionsmittel
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Flächendesinfektion
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Mundschutz / FFP2-Masken
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Schutzschürzen (Einmal)
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Bettschutzeinlagen (Einmal)
PG 5442 €/Mon. Pauschale
Pflegebett (elektr. verstellbar)
PG 50Leihgabe: kostenlos
Pflegebett-Seitengitter
PG 50max. 25 € Zuzahlung
Aufrichthilfe fürs Bett
PG 50max. 25 € Zuzahlung
Pflegebetttisch
PG 50max. 25 € Zuzahlung
Lagerungsrollen/-kissen
PG 51max. 25 € Zuzahlung
Bettschutzeinlagen (wiederverw.)
PG 51max. 25 € Zuzahlung
Hausnotrufsystem (Basis)
PG 5225,50 €/Mon. übernommen
Hausnotruf mit GPS-Ortung
PG 5225,50 € + Aufpreis
Sturzerkennungssystem
PG 52 / DiPAbis 53 €/Mon.
Rauchmelder mit Notruf
PG 52Ggf. Aufpreis
Pflegerollstuhl (Sitzkantelung)
PG 50max. 25 € Zuzahlung
Digitaler Medikamentenspender
PG 52max. 25 € Zuzahlung
Sprechende Uhr / Kalender
PG 52max. 25 € Zuzahlung
GPS-Tracker bei Demenz
PG 52Einzelfallentscheidung
Waschsysteme fürs Bett
PG 51max. 25 € Zuzahlung
Duschwagen
PG 51Leihgabe: kostenlos
Ebenerdige Dusche (Umbau)
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Badewannenlift
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Haltegriffe / Stützklappgriffe
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Treppenlift / Plattformlift
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Türverbreiterung (Rollstuhl)
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Schwellenabbau / Rampe
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Handläufe / Treppengeländer
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Beleuchtung / Kontrastmarkierung
§ 40 Abs. 4bis 4.180 € Zuschuss
Verbrauchshilfsmittel – 42 €/Monat (PG 54)
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege erhalten monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsprodukte. Kein Rezept nötig – ein formloser Antrag reicht.
🧤 PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Bis 42 €/Monat = 504 €/Jahr, zuzahlungsfrei
Einmalhandschuhe
Latex, Nitril oder Vinyl. Schutz vor Infektionen bei Körperpflege.
ab 5 €/100 Stk.
Händedesinfektionsmittel
Mindestens 500 ml. Einwirkzeit beachten!
ab 3 €/500 ml
Flächendesinfektion
Für Sanitär, Küche, Pflegebereich.
ab 4 €/1 Liter
Mundschutz / FFP2-Masken
Schutz vor Krankheitserregern.
ab 3 €/10 Stk.
Schutzschürzen (Einmal)
Schutz der Kleidung bei Pflege.
ab 6 €/50 Stk.
Bettschutzeinlagen (Einmal)
Saugfähige Unterlagen, verschiedene Größen.
ab 8 €/25 Stk.
Tipp: Viele Anbieter liefern monatlich eine „Pflegebox" direkt nach Hause und rechnen mit der Pflegekasse ab – du zahlst nichts. Achte auf individuelle Zusammenstellung statt Standardboxen. Mehr dazu in unserem Pflegebox-Ratgeber.
Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)
Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die die Pflege erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Zuzahlung: max. 25 € pro Gerät (bei Kauf), bei Leihgabe: keine.
🛏️ PG 50 – Zur Erleichterung der Pflege
Pflegebetten (elektrisch verstellbar), Seitengitter, Aufrichthilfen, Pflegebetttisch, Pflegerollstühle mit Sitzkantelung.
🚿 PG 51 – Körperpflege / Hygiene / Lagerung
Waschsysteme fürs Bett, Duschwagen, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, Lagerungsrollen und -kissen.
🔔 PG 52 – Selbstständige Lebensführung / Mobilität
Hausnotrufsysteme, Sturzerkennungssysteme, GPS-Tracker, sprechende Uhren, digitale Medikamentenspender, Rauchmelder mit Notruffunktion.
Hausnotruf (PG 52)
Der Hausnotruf ist eines der wichtigsten Pflegehilfsmittel: Per Knopfdruck (Armband oder Kette) wird eine 24/7-Notrufzentrale kontaktiert, die Hilfe organisiert.
- Kostenübernahme: 25,50 €/Monat durch die Pflegekasse
- Voraussetzung: Pflegegrad + überwiegend allein zu Hause
- Anbieter: Malteser, Johanniter, DRK, ASB, Vitakt u. a.
- Zusatzfunktionen (ggf. Aufpreis): GPS-Ortung, Sturzerkennung, Rauchmelder-Anbindung
Praxis-Tipp: Die meisten Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse komplett für dich. Frage bei der Bestellung einfach danach.
Wohnraumanpassung (bis 4.180 €)
Für Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt: bis zu 16.720 €.
| Maßnahme | Beispiele | Zuschuss |
|---|---|---|
| Badumbau | Ebenerdige Dusche, Badewannenlift, Haltegriffe, Duschsitz | bis 4.180 € |
| Türverbreiterung | Für Rollstuhl/Rollator (mind. 80 cm) | bis 4.180 € |
| Treppenlift | Sitzlift, Plattformlift, Treppenraupe | bis 4.180 € |
| Schwellenabbau | Türschwellen entfernen, Rampen | bis 4.180 € |
| Orientierungshilfen | Kontrastmarkierungen, Beleuchtung, Handläufe | bis 4.180 € |
| Umzug | Umzugskosten in barrierearme Wohnung als „Anpassung" | bis 4.180 € |
Mehrere Maßnahmen = mehrere Zuschüsse
Jede eigenständige Maßnahme wird separat bezuschusst. Badumbau und Treppenlift sind zwei verschiedene Maßnahmen = bis zu 8.360 € Zuschuss. Bei einer Verschlechterung des Pflegegrads kann auch für bereits geförderte Bereiche erneut ein Antrag gestellt werden.
Mehr Details und einen interaktiven Zuschuss-Rechner findest du in unserem Ratgeber Wohnumfeldverbesserung.
Antrag Schritt für Schritt
Bedarf ermitteln
Was wird benötigt? Pflegedienstmitarbeiter, Pflegeberater oder der Medizinische Dienst können beraten. Künftig dürfen Pflegefachkräfte Hilfsmittel direkt empfehlen (PG 04, 18–22, 33, 50–54).
Antrag bei der Pflegekasse
Verbrauchshilfsmittel: Formloser Antrag (Brief, E-Mail, Online). Kein Rezept nötig. Technische Hilfsmittel: Schriftlicher Antrag mit Begründung. Ggf. ärztliche Bestätigung hilfreich.
Prüfung durch die Pflegekasse
Bei technischen Hilfsmitteln: Der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten. Verbrauchshilfsmittel werden in der Regel sofort genehmigt. Bearbeitungszeit: meist 2–4 Wochen.
Bereitstellung
Leihgabe (z. B. Pflegebett): Wird geliefert und aufgebaut, bei Nichtbedarf zurückgegeben. Keine Zuzahlung. Kauf: Max. 10 % Zuzahlung (max. 25 €/Gerät). Verbrauch: Monatliche Lieferung oder Erstattung nach Quittungseinreichung.
Bei Ablehnung: Widerspruch
Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründung mit ärztlicher Stellungnahme stärkt den Fall. Hilfe: Pflegestützpunkt, Verbraucherzentrale.
Häufige Fragen
Quellen
- § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung – gesetze-im-internet.de
- § 78 SGB XI – Pflegehilfsmittelverzeichnis – gesetze-im-internet.de
- GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis online – hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
- gesund.bund.de – Pflegehilfsmittel beantragen – gesund.bund.de
- pflege.de – Pflegehilfsmittel – pflege.de
- betanet – Pflegehilfsmittel – betanet.de
- BEEP – Pflegefachkräfte dürfen Hilfsmittel empfehlen (PG 04, 18–22, 33, 50–54)
