Pflegehilfsmittel-Katalog: Was steht dir zu – und wie bekommst du es?

Technische Hilfsmittel, Verbrauchspauschale 42 €/Monat, Hausnotruf, Wohnraumanpassung – der komplette Überblick mit Produktfinder und Antragshilfe.

ca. 12 Min. Lesezeit Stand: 2026
Übersicht verschiedener Pflegehilfsmittel wie Rollstuhl und Gehhilfe
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Die Pflegekasse finanziert Verbrauchshilfsmittel (42 €/Monat, PG 54), technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52, max. 25 € Zuzahlung pro Gerät), den Hausnotruf (25,50 €/Monat) und bis zu 4.180 € pro Maßnahme für Wohnraumanpassung. Voraussetzung: ein Pflegegrad und häusliche Pflege. Kein Rezept nötig – ein formloser Antrag reicht.

Hilfsmittel vs. Pflegehilfsmittel

Ein häufiger Fehler: Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel sind nicht dasselbe – sie werden von verschiedenen Kassen bezahlt und unterschiedlich beantragt.

Hilfsmittel (PG 01–33)Pflegehilfsmittel (PG 50–54)
KostenträgerKrankenkasse (SGB V)Pflegekasse (SGB XI)
VoraussetzungÄrztliche Verordnung (Rezept)Pflegegrad (PG 1–5), häusliche Pflege
BeispieleRollstuhl, Hörgerät, Prothese, InkontinenzproduktePflegebett, Hausnotruf, Desinfektionsmittel, Lagerungshilfen
Zuzahlung10 % (max. 10 €/Produkt)10 % (max. 25 €/Gerät), Verbrauch: keine
AntragArzt → Rezept → KasseFormlos bei Pflegekasse

Verbrauchspauschale

42 €

pro Monat, ab PG 1

Wohnraumanpassung

4.180 €

pro Maßnahme

Hausnotruf

25,50 €

monatliche Übernahme

Produktfinder

Pflegehilfsmittel-Finder

Finde heraus, welche Hilfsmittel dir zustehen und was sie kosten.

30 Produkte gefunden

🧤

Einmalhandschuhe

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

🧴

Händedesinfektionsmittel

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

🫧

Flächendesinfektion

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

😷

Mundschutz / FFP2-Masken

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

🦺

Schutzschürzen (Einmal)

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

🛏️

Bettschutzeinlagen (Einmal)

PG 54

42 €/Mon. Pauschale

🛏️

Pflegebett (elektr. verstellbar)

PG 50

Leihgabe: kostenlos

🛡️

Pflegebett-Seitengitter

PG 50

max. 25 € Zuzahlung

💪

Aufrichthilfe fürs Bett

PG 50

max. 25 € Zuzahlung

🪑

Pflegebetttisch

PG 50

max. 25 € Zuzahlung

🔄

Lagerungsrollen/-kissen

PG 51

max. 25 € Zuzahlung

🧽

Bettschutzeinlagen (wiederverw.)

PG 51

max. 25 € Zuzahlung

🔔

Hausnotrufsystem (Basis)

PG 52

25,50 €/Mon. übernommen

📍

Hausnotruf mit GPS-Ortung

PG 52

25,50 € + Aufpreis

⚠️

Sturzerkennungssystem

PG 52 / DiPA

bis 53 €/Mon.

🔥

Rauchmelder mit Notruf

PG 52

Ggf. Aufpreis

Pflegerollstuhl (Sitzkantelung)

PG 50

max. 25 € Zuzahlung

💊

Digitaler Medikamentenspender

PG 52

max. 25 € Zuzahlung

🕐

Sprechende Uhr / Kalender

PG 52

max. 25 € Zuzahlung

📡

GPS-Tracker bei Demenz

PG 52

Einzelfallentscheidung

🚿

Waschsysteme fürs Bett

PG 51

max. 25 € Zuzahlung

🛁

Duschwagen

PG 51

Leihgabe: kostenlos

🚿

Ebenerdige Dusche (Umbau)

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

🛁

Badewannenlift

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

🤝

Haltegriffe / Stützklappgriffe

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

🏗️

Treppenlift / Plattformlift

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

🚪

Türverbreiterung (Rollstuhl)

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

Schwellenabbau / Rampe

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

🪜

Handläufe / Treppengeländer

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

💡

Beleuchtung / Kontrastmarkierung

§ 40 Abs. 4

bis 4.180 € Zuschuss

Verbrauchshilfsmittel – 42 €/Monat (PG 54)

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege erhalten monatlich bis zu 42 € für Verbrauchsprodukte. Kein Rezept nötig – ein formloser Antrag reicht.

🧤 PG 54 – Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Bis 42 €/Monat = 504 €/Jahr, zuzahlungsfrei

Einmalhandschuhe

Latex, Nitril oder Vinyl. Schutz vor Infektionen bei Körperpflege.

ab 5 €/100 Stk.

Händedesinfektionsmittel

Mindestens 500 ml. Einwirkzeit beachten!

ab 3 €/500 ml

Flächendesinfektion

Für Sanitär, Küche, Pflegebereich.

ab 4 €/1 Liter

Mundschutz / FFP2-Masken

Schutz vor Krankheitserregern.

ab 3 €/10 Stk.

Schutzschürzen (Einmal)

Schutz der Kleidung bei Pflege.

ab 6 €/50 Stk.

Bettschutzeinlagen (Einmal)

Saugfähige Unterlagen, verschiedene Größen.

ab 8 €/25 Stk.

Tipp: Viele Anbieter liefern monatlich eine „Pflegebox" direkt nach Hause und rechnen mit der Pflegekasse ab – du zahlst nichts. Achte auf individuelle Zusammenstellung statt Standardboxen. Mehr dazu in unserem Pflegebox-Ratgeber.

Technische Pflegehilfsmittel (PG 50–52)

Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte, die die Pflege erleichtern. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten oder stellt sie leihweise zur Verfügung. Zuzahlung: max. 25 € pro Gerät (bei Kauf), bei Leihgabe: keine.

🛏️ PG 50 – Zur Erleichterung der Pflege

Pflegebetten (elektrisch verstellbar), Seitengitter, Aufrichthilfen, Pflegebetttisch, Pflegerollstühle mit Sitzkantelung.

🚿 PG 51 – Körperpflege / Hygiene / Lagerung

Waschsysteme fürs Bett, Duschwagen, wiederverwendbare Bettschutzeinlagen, Lagerungsrollen und -kissen.

🔔 PG 52 – Selbstständige Lebensführung / Mobilität

Hausnotrufsysteme, Sturzerkennungssysteme, GPS-Tracker, sprechende Uhren, digitale Medikamentenspender, Rauchmelder mit Notruffunktion.

Hausnotruf (PG 52)

Der Hausnotruf ist eines der wichtigsten Pflegehilfsmittel: Per Knopfdruck (Armband oder Kette) wird eine 24/7-Notrufzentrale kontaktiert, die Hilfe organisiert.

  • Kostenübernahme: 25,50 €/Monat durch die Pflegekasse
  • Voraussetzung: Pflegegrad + überwiegend allein zu Hause
  • Anbieter: Malteser, Johanniter, DRK, ASB, Vitakt u. a.
  • Zusatzfunktionen (ggf. Aufpreis): GPS-Ortung, Sturzerkennung, Rauchmelder-Anbindung

Praxis-Tipp: Die meisten Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse komplett für dich. Frage bei der Bestellung einfach danach.

Wohnraumanpassung (bis 4.180 €)

Für Umbauten, die die häusliche Pflege erleichtern, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt: bis zu 16.720 €.

MaßnahmeBeispieleZuschuss
BadumbauEbenerdige Dusche, Badewannenlift, Haltegriffe, Duschsitzbis 4.180 €
TürverbreiterungFür Rollstuhl/Rollator (mind. 80 cm)bis 4.180 €
TreppenliftSitzlift, Plattformlift, Treppenraupebis 4.180 €
SchwellenabbauTürschwellen entfernen, Rampenbis 4.180 €
OrientierungshilfenKontrastmarkierungen, Beleuchtung, Handläufebis 4.180 €
UmzugUmzugskosten in barrierearme Wohnung als „Anpassung"bis 4.180 €

Mehrere Maßnahmen = mehrere Zuschüsse

Jede eigenständige Maßnahme wird separat bezuschusst. Badumbau und Treppenlift sind zwei verschiedene Maßnahmen = bis zu 8.360 € Zuschuss. Bei einer Verschlechterung des Pflegegrads kann auch für bereits geförderte Bereiche erneut ein Antrag gestellt werden.

Mehr Details und einen interaktiven Zuschuss-Rechner findest du in unserem Ratgeber Wohnumfeldverbesserung.

Antrag Schritt für Schritt

1

Bedarf ermitteln

Was wird benötigt? Pflegedienstmitarbeiter, Pflegeberater oder der Medizinische Dienst können beraten. Künftig dürfen Pflegefachkräfte Hilfsmittel direkt empfehlen (PG 04, 18–22, 33, 50–54).

2

Antrag bei der Pflegekasse

Verbrauchshilfsmittel: Formloser Antrag (Brief, E-Mail, Online). Kein Rezept nötig. Technische Hilfsmittel: Schriftlicher Antrag mit Begründung. Ggf. ärztliche Bestätigung hilfreich.

3

Prüfung durch die Pflegekasse

Bei technischen Hilfsmitteln: Der Medizinische Dienst erstellt ein Gutachten. Verbrauchshilfsmittel werden in der Regel sofort genehmigt. Bearbeitungszeit: meist 2–4 Wochen.

4

Bereitstellung

Leihgabe (z. B. Pflegebett): Wird geliefert und aufgebaut, bei Nichtbedarf zurückgegeben. Keine Zuzahlung. Kauf: Max. 10 % Zuzahlung (max. 25 €/Gerät). Verbrauch: Monatliche Lieferung oder Erstattung nach Quittungseinreichung.

5

Bei Ablehnung: Widerspruch

Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Begründung mit ärztlicher Stellungnahme stärkt den Fall. Hilfe: Pflegestützpunkt, Verbraucherzentrale.

Häufige Fragen

Quellen

  1. § 40 SGB XI – Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung – gesetze-im-internet.de
  2. § 78 SGB XI – Pflegehilfsmittelverzeichnis – gesetze-im-internet.de
  3. GKV-Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis online – hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de
  4. gesund.bund.de – Pflegehilfsmittel beantragen – gesund.bund.de
  5. pflege.de – Pflegehilfsmittel – pflege.de
  6. betanet – Pflegehilfsmittel – betanet.de
  7. BEEP – Pflegefachkräfte dürfen Hilfsmittel empfehlen (PG 04, 18–22, 33, 50–54)