Wohnumfeldverbesserung

So finanziert die Pflegekasse Ihren Badumbau und Treppenlift

ca. 12 Min. LesezeitStand: 2026
Barrierefreies Badezimmer mit Haltegriffen und ebenerdiger Dusche
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Als Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bezeichnet man bauliche Veränderungen in der Wohnung eines Pflegebedürftigen, die die häusliche Pflege erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen – etwa der Austausch einer Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche, der Einbau eines Treppenlifts oder der Abbau von Türschwellen.

Die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme – und das bereits ab Pflegegrad 1. Es handelt sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie an das Geld kommen, welche Umbauten gefördert werden und wie Sie Zuschüsse clever kombinieren.

Zuschuss im Detail

Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben. Doch oft machen Stufen im Eingangsbereich, eine rutschige Badewanne oder zu schmale Türen diesen Wunsch zunichte. Ein Umbau kann hier Wunder wirken – ist aber teuer. Die Pflegekasse beteiligt sich deshalb mit einem erheblichen Zuschuss an den Kosten, damit Pflegebedürftige sicher und selbstständig zu Hause leben können.

Bei der sogenannten „Wohnumfeldverbessernden Maßnahme" handelt es sich um einen Zuschuss, nicht um einen Kredit. Das Geld, das Sie erhalten, müssen Sie nicht zurückzahlen. Es gibt keine Raten, keine Zinsen und keine versteckten Kosten.

Wer hat Anspruch?

Die Hürden für diesen Zuschuss sind erfreulich niedrig. Im Gegensatz zu vielen anderen Pflegeleistungen reicht hier bereits Pflegegrad 1 aus. Im Einzelnen haben Sie Anspruch, wenn Sie:

  • Einen anerkannten Pflegegrad (Stufe 1 bis 5) besitzen
  • Zu Hause gepflegt werden (nicht in einem Pflegeheim)
  • Durch den Umbau die Pflege erleichtert, ermöglicht oder eine selbstständigere Lebensführung wiederhergestellt wird

Die Höhe des Zuschusses

Der Maximalbetrag wurde mit der letzten Pflegereform angehoben. Pro Person stehen bis zu 4.180 € zur Verfügung. Einen pauschalen Eigenanteil von zehn Prozent, wie er früher üblich war, erheben die meisten Kassen bei notwendigen Umbauten heute nicht mehr. In der Regel zahlen Sie also nichts dazu, solange die Gesamtkosten unter dem Zuschuss bleiben.

Wichtig: Im Unterschied zu vielen anderen Pflegeleistungen gilt der Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung bereits ab Pflegegrad 1. Selbst mit der niedrigsten Pflegestufe können Sie also einen Badumbau oder Haltegriffe finanzieren lassen.

Zuschuss-Rechner

Wohnumfeld-Zuschuss-Rechner

Berechnen Sie Ihren Anspruch auf den Umbau-Zuschuss

Benötigen Sie weitere Leistungen?

Förderfähige Maßnahmen

Der Zuschuss ist nicht an ein bestimmtes Produkt gebunden, sondern an das Ziel: Barrierefreiheit. Entscheidend ist, dass die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtert oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördert. Die folgenden Beispiele zeigen die häufigsten Einsatzgebiete – die Liste ist jedoch nicht abschließend, und auch andere sinnvolle Umbauten können genehmigt werden.

BereichMaßnahmeZiel
BadezimmerWanne zur DuscheAustausch einer hohen Badewanne gegen eine ebenerdige, begehbare Dusche
EinstiegshilfenEinbau einer Badewannentür in die bestehende Wanne
SicherheitRutschfeste Fliesen, Haltegriffe, fest montierter Duschsitz
AnpassungHöhenverstellbares WC oder Waschbecken
Treppen & ZugangTreppenliftSitzlift für gerade oder kurvige Treppen
RampenFest installierte Rampen für Rollstuhl oder Rollator im Außenbereich
TürverbreiterungVerbreiterung von Türrahmen für die Rollstuhlnutzung
WohnbereichSchwellenabbauEntfernung von Türschwellen und Stolperfallen
TechnikFest installierte Bedienelemente (z. B. Lichtschalter) auf Sitzhöhe

Zuschüsse addieren

Ein besonderer Vorteil ergibt sich, wenn mehrere pflegebedürftige Menschen zusammenleben – etwa ein Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad haben, oder eine Senioren-Wohngemeinschaft. In diesem Fall können die einzelnen Ansprüche addiert werden. Das bedeutet: Wo eine Person maximal 4.180 € erhält, steht einem Paar bereits das Doppelte zur Verfügung. Das Maximum liegt bei vier Anspruchsberechtigten in einem Haushalt.

AnspruchsberechtigteMaximaler Zuschuss
1 Person4.180 €
2 Personen (z. B. Ehepaar)8.360 €
3 Personen12.540 €
4 Personen (Maximum)16.720 €

Beispiel: Ein Ehepaar – beide mit Pflegegrad – möchte das gemeinsame Bad umbauen. Die Kosten liegen bei 7.500 €. Da ihr gemeinsamer Anspruch bei 8.360 € liegt, übernimmt die Kasse die vollen 7.500 €. Sie zahlen nichts dazu.

Wiederholte Beantragung

Viele Menschen nehmen fälschlicherweise an, der Zuschuss von 4.180 € sei ein einmaliges Lebens-Budget. Das stimmt nicht. Der Betrag gilt pro Maßnahme – und eine neue Maßnahme liegt immer dann vor, wenn sich die Pflegesituation gravierend verändert hat und dadurch weitere Umbauten nötig werden.

Stellen Sie sich vor, Sie haben vor einiger Zeit das Bad umbauen lassen, weil die Sturzgefahr beim Einstieg in die Wanne zu groß wurde. Nun hat sich Ihre Situation weiter verändert und Sie sind auf einen Rollstuhl angewiesen. Die Türen müssen verbreitert und eine Rampe am Eingang gebaut werden. Dies gilt als neue Maßnahme aufgrund einer veränderten Situation. Sie können erneut bis zu 4.180 € beantragen.

Achtung: Wenn Sie das Bad sanieren und kurz darauf den Treppenlift einbauen wollen, ohne dass sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, zählt dies oft als eine einzige Maßnahme.

Tipp: Bündeln Sie daher alle aktuell notwendigen Umbauten in einem Antrag oder lassen Sie sich vorab von Ihrer Pflegekasse beraten, wie die Maßnahmen abgegrenzt werden.

Abgrenzung Hilfsmittel

Nicht jeder Gegenstand, der die Pflege erleichtert, fällt unter die Wohnumfeldverbesserung. Manches läuft über andere Budgets, die Sie zusätzlich und unabhängig nutzen können. Die Unterscheidung ist wichtig, damit Sie keinen einzigen Euro verschenken.

Technische Pflegehilfsmittel

Bewegliche Gegenstände wie ein Pflegebett oder ein Badewannenlifter, der nur hineingestellt wird. Diese werden meist leihweise und kostenfrei von der Kasse gestellt und belasten nicht das 4.180-€-Budget.

Hausnotruf & Digitales

Für den klassischen Hausnotruf zahlt die Kasse eine monatliche Pauschale von 25,50 €. Auch smarte Helfer wie Sensorenmatten oder Herdsicherungen können bezuschusst werden – ebenfalls getrennt vom Umbau-Budget.

Verbrauchshilfsmittel

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen fallen unter „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch". Dafür stehen monatlich 42 € zur Verfügung – ein komplett eigenständiges Budget.

Antrag Schritt für Schritt

Der häufigste Fehler ist der vorzeitige Baubeginn. Wer die Handwerker bestellt, bevor die Pflegekasse zugesagt hat, riskiert die Ablehnung des gesamten Zuschusses. Halten Sie daher unbedingt die folgende Reihenfolge ein:

1

Bedarf erkennen

Was genau erschwert die Pflege oder gefährdet die Sicherheit? Identifizieren Sie die konkreten Barrieren in Ihrer Wohnung – etwa eine hohe Duschkante, fehlende Haltegriffe oder zu schmale Türen für den Rollstuhl.

2

Kostenvoranschläge einholen

Lassen Sie sich von Handwerkern oder Sanitärhäusern detaillierte Kostenvoranschläge erstellen. Diese sollten die einzelnen Posten aufschlüsseln (Material, Arbeitsleistung, Entsorgung), damit der Sachbearbeiter der Kasse die Kosten nachvollziehen kann.

3

Antrag bei der Pflegekasse stellen

Reichen Sie den „Antrag auf Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" bei Ihrer Pflegekasse ein. Fügen Sie die Kostenvoranschläge bei und begründen Sie kurz, warum der Umbau nötig ist. Fotos der aktuellen Situation (z. B. der hohen Badewannenkante) helfen dem Sachbearbeiter enorm.

4

Bescheid abwarten

Warten Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse ab. Erst wenn Sie den Bewilligungsbescheid in den Händen halten, dürfen die Handwerker loslegen. Ein vorzeitiger Baubeginn kann zur Ablehnung führen.

5

Umbau durchführen lassen

Jetzt können die Handwerker starten. Achten Sie darauf, dass die ausgeführten Arbeiten mit dem genehmigten Kostenvoranschlag übereinstimmen. Dokumentieren Sie den Fortschritt gegebenenfalls mit Fotos.

6

Rechnung einreichen

Reichen Sie die finale Rechnung bei der Pflegekasse ein. Der bewilligte Zuschuss wird dann auf Ihr Konto überwiesen. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf.

Praxis-Tipp: Machen Sie vorab Fotos der problematischen Stellen in Ihrer Wohnung – zum Beispiel der hohen Badewannenkante, der engen Türrahmen oder der steilen Eingangstreppe. Diese Bilder helfen dem Sachbearbeiter bei der Bearbeitung Ihres Antrags und beschleunigen die Genehmigung erheblich.

Finanzierungslücken

Manche Umbauten – etwa ein Außenaufzug oder ein umfangreicher Komplett-Umbau des Badezimmers – kosten deutlich mehr als der Zuschuss der Pflegekasse abdeckt. In solchen Fällen lohnt es sich, nach weiteren Fördertöpfen zu suchen. Diese laufen unabhängig voneinander und können miteinander kombiniert werden.

KfW-Förderung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet Zuschüsse zur Barriere-Reduzierung (Programm 455-B). Achtung: Die Mittel sind begrenzt und oft schnell ausgeschöpft – erkundigen Sie sich frühzeitig.

Landesfördermittel

Einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landesamt, ob zusätzliche Zuschüsse möglich sind.

Steuerliche Absetzbarkeit

Den Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen, können Sie in Ihrer Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastung" geltend machen. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege dafür auf.

Checkliste

Pflegegrad vorhanden?

Bereits ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch.

Barrieren identifiziert?

Welche Stellen in der Wohnung erschweren die Pflege oder gefährden die Sicherheit?

Fotos gemacht?

Dokumentieren Sie die problematischen Stellen mit Fotos für den Antrag.

Kostenvoranschläge eingeholt?

Detaillierte Angebote von Handwerkern oder Sanitärhäusern mit Einzelposten.

Antrag bei der Pflegekasse gestellt?

Mit Begründung, Kostenvoranschlägen und Fotos.

Schriftliche Zusage erhalten?

Erst nach dem Bewilligungsbescheid die Handwerker beauftragen!

Weitere Fördermittel geprüft?

KfW, Landesförderung und steuerliche Absetzbarkeit für den Eigenanteil prüfen.

Häufige Fragen

Quellen

  • Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 40 Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Wohnumfeldverbesserung
  • Informationen der Verbraucherzentralen zu Zuschüssen und Hilfsmitteln
  • KfW-Förderprogramm 455-B: Zuschuss zur Barriere-Reduzierung in Wohngebäuden
  • Daten zu Beträgen und Rahmenbedingungen aus pflege.de und Deutsches Medizinrechenzentrum (DMRZ)