Auf einen Blick
Viele pflegende Angehörige verzichten auf Auszeiten, weil die Pflegekasse bei Verhinderungspflege das Pflegegeld um die Hälfte kürzt. Doch es gibt eine legale und vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Ausnahme: die stundenweise Verhinderungspflege. Bleibt die Abwesenheit der Pflegeperson unter 8 Stunden pro Tag, wird das Pflegegeld zu 100 % weitergezahlt.
Seit Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags (Entlastungsbudget) stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 insgesamt 3.539 € pro Jahr zur Verfügung. Diesen Betrag kannst du in kleinere Einsätze aufteilen, ohne dass die 8-Wochen-Höchstdauer greift. Dieser Ratgeber erklärt, wie du das Budget optimal „verstückelst", wer die Ersatzpflege übernehmen darf und welche Abrechnungsregeln gelten.
Das Dilemma
Wenn du einen Angehörigen zu Hause pflegst, zahlst du dafür einen hohen Preis – körperlich, emotional und oft auch finanziell. Die Pflegekasse honoriert diesen Einsatz mit dem Pflegegeld, das je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € pro Monat beträgt. Dieses Geld ist für viele Familien ein fester Bestandteil des Haushaltsbudgets.
Gleichzeitig weiß jeder, der pflegt: Ohne regelmäßige Pausen droht Überlastung. Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI soll genau das ermöglichen – eine Auszeit der Pflegeperson, während eine Vertretung die Pflege übernimmt. Doch viele pflegende Angehörige scheuen sich, diese Leistung in Anspruch zu nehmen. Der Grund ist simpel: Sobald du dich für einen oder mehrere Tage vertreten lässt, halbiert die Pflegekasse dein Pflegegeld für genau diese Tage. Bei einem Pflegegrad 3 mit 599 € Pflegegeld monatlich und einer Woche Urlaub bedeutet das einen Verlust von rund 70 € – Geld, das ohnehin knapp ist.
Dieses Dilemma – Auszeit nehmen und dafür Pflegegeld verlieren – führt dazu, dass viele Pflegepersonen bis zur Erschöpfung weiterpflegen. Dabei gibt es einen Ausweg, der erstaunlich wenig bekannt ist: die stundenweise Verhinderungspflege. Hier greift die Pflegegeld-Kürzung nicht, und auch die zeitliche Höchstdauer wird nicht angezählt. Die einzige Bedingung: Jeder einzelne Einsatz muss unter 8 Stunden bleiben.
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Schritt 1: Basisdaten
Wähle den Pflegegrad und die Art der Ersatzperson.
Tageweise vs. stundenweise
Die Pflegekasse unterscheidet strikt zwischen zwei Formen der Verhinderungspflege – und diese Unterscheidung hat massive finanzielle Auswirkungen. Das Kriterium ist denkbar einfach: Wie lange bist du als Pflegeperson am Tag abwesend?
Tageweise Verhinderungspflege (8 Stunden oder mehr)
- ✗Das Pflegegeld wird für diese Tage um 50 % gekürzt. Bei einer Woche Verhinderung verlierst du also das halbe anteilige Pflegegeld.
- ✗Diese Tage werden auf die maximale Anspruchsdauer von 8 Wochen (56 Tagen) pro Kalenderjahr angerechnet.
- ✗Typische Situationen: Urlaubsreise, mehrtägiger Krankenhausaufenthalt der Pflegeperson, ganztägige Abwesenheit.
Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden)
- ✓Das Pflegegeld wird zu 100 % weitergezahlt. Es gibt keinerlei Kürzung.
- ✓Die Tage werden nicht auf die 8-Wochen-Höchstdauer angerechnet. Du kannst das ganze Jahr über stundenweise Verhinderungspflege nutzen.
- ✓Typische Situationen: Arzttermin, Einkaufen, Sportverein, Kinoabend, Kaffeenachmittag, Friseurtermin.
Die 8-Stunden-Grenze ist dabei keine inoffizielle Faustregel, sondern gesetzlich verankert. Sie ergibt sich aus dem Umkehrschluss von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB XI: Nur bei einer Verhinderung von „mindestens einem Tag" – also ab 8 Stunden – treten die Kürzungsregeln in Kraft. Alles darunter gilt als stundenweise Verhinderung mit den beschriebenen Vorteilen.
8-Stunden-Regel
Die 8-Stunden-Regel klingt simpel, birgt aber in der Praxis einige Feinheiten. Um sie korrekt anzuwenden und nicht versehentlich in die tageweise Abrechnung zu rutschen, solltest du folgende Punkte kennen.
Was zählt als „Abwesenheitszeit"? Entscheidend ist nicht, wie lange die Ersatzperson arbeitet, sondern wie lange du als Pflegeperson tatsächlich verhindert bist. Wenn du um 14 Uhr das Haus verlässt und um 21:30 Uhr zurückkommst, sind das 7,5 Stunden – die Ersatzperson war in dieser Zeit vielleicht nur 6 Stunden aktiv, aber das ist unerheblich. Deine Abwesenheitszeit ist der Maßstab.
Achtung: Zusammenrechnung am selben Tag
Wenn du am selben Tag mehrmals abwesend bist, werden die Zeiten addiert. Drei Stunden vormittags und fünf Stunden nachmittags ergeben in Summe acht Stunden – und damit eine tageweise Verhinderung mit Pflegegeld-Kürzung. Plane deshalb bewusst so, dass die Gesamtabwesenheit an einem Tag unter 8 Stunden bleibt.
Wegzeiten zählen mit. Viele Pflegepersonen vergessen, dass auch die Fahrtzeit zur Abwesenheit gehört. Wenn du für einen Arzttermin in der 30 Kilometer entfernten Kreisstadt eine Stunde hin- und eine Stunde zurückfährst und der Arztbesuch selbst drei Stunden dauert, sind das bereits fünf Stunden. Plane solche Termine mit Puffer ein – aber so, dass du immer unter der 8-Stunden-Marke bleibst.
Keine starre Uhrzeitregelung. Es spielt keine Rolle, ob du vormittags, nachmittags oder abends abwesend bist. Die 8-Stunden-Regel bezieht sich ausschließlich auf die Gesamtdauer der Abwesenheit an einem Kalendertag, nicht auf eine bestimmte Tageszeit. Ein Kinoabend von 19 bis 23 Uhr (4 Stunden) ist genauso unproblematisch wie ein Vormittagstermin von 8 bis 14 Uhr (6 Stunden).
Praxis-Tipp: Sicherheitspolster einplanen
Plane deine Abwesenheit so, dass du maximal 6 bis 7 Stunden weg bist. Damit hast du noch Puffer für Staus, Wartezeiten oder spontane Verzögerungen. Wer exakt an die 8-Stunden-Grenze heranplant, riskiert, bei einer kleinen Verspätung in die tageweise Kategorie zu rutschen.
Budget (3.539 €)
Seit Inkrafttreten des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes (PUEG) wurden die beiden Leistungstöpfe für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt. Das vereinfacht die Nutzung erheblich. Früher musstest du mühsam Restbeträge aus dem Kurzzeitpflege-Topf in die Verhinderungspflege „umwidmen" – das ist jetzt nicht mehr nötig.
Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beträgt der Gemeinsame Jahresbetrag 3.539 € pro Kalenderjahr. Aus diesem Budget werden sowohl tageweise als auch stundenweise Verhinderungspflege bezahlt. Der Betrag gilt unabhängig vom konkreten Pflegegrad – egal ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5, das Budget ist identisch.
| Merkmal | Tageweise | Stundenweise |
|---|---|---|
| Abwesenheit pro Tag | ≥ 8 Stunden | < 8 Stunden |
| Pflegegeld | 50 % Kürzung | 100 % erhalten |
| 8-Wochen-Grenze | Wird angerechnet | Keine Anrechnung |
| Budget | Aus 3.539 € | Aus 3.539 € |
| Wartezeit / Vorpflegezeit | Keine (seit PUEG) | Keine (seit PUEG) |
Ein weiterer Vorteil: Die früher geltende Vorpflegezeit von 6 Monaten ist mit dem PUEG ersatzlos entfallen. Du musst also nicht mehr ein halbes Jahr warten, bevor du das Budget nutzen kannst. Sobald der Pflegegrad 2 festgestellt ist, steht dir das volle Budget zur Verfügung.
Rechenbeispiele
Die stundenweise Verhinderungspflege entfaltet ihren vollen Nutzen, wenn du sie regelmäßig und planvoll einsetzt. Die folgenden Beispiele zeigen, wie unterschiedliche Familiensituationen das Budget nutzen können.
Beispiel: Die wöchentliche Auszeit
Frau Klein pflegt ihren Mann (Pflegegrad 3, Pflegegeld: 599 €/Monat). Sie möchte jeden Mittwoch für 4 Stunden zum Sport und Kaffeetrinken. Eine Nachbarin übernimmt die Pflege für 20 €/Stunde.
Ergebnis: Frau Klein erhält fast ein ganzes Jahr regelmäßige Entlastung – und das Pflegegeld von 599 € monatlich läuft unberührt weiter.
Beispiel: Der flexible Zweier-Rhythmus
Herr Bauer pflegt seine Mutter (Pflegegrad 4, Pflegegeld: 800 €/Monat). Er engagiert alle zwei Wochen einen ambulanten Dienst für 5 Stunden zu je 35 €/Stunde, um einen ganzen Nachmittag frei zu haben.
Ergebnis: Herr Bauer hat über 9 Monate regelmäßig freie Nachmittage und behält das volle Pflegegeld.
Wer darf pflegen?
Grundsätzlich kann jede Person die stundenweise Verhinderungspflege übernehmen – ob professioneller Pflegedienst, Nachbarin oder Familienmitglied. Allerdings unterscheidet das Gesetz bei der Höhe der Erstattung, ob die Ersatzperson verwandt ist oder nicht. Diese Unterscheidung hat spürbare finanzielle Auswirkungen und sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
Professionelle Pflegedienste und Anbieter rechnen ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab oder stellen dem Pflegebedürftigen eine Rechnung zur Einreichung aus. Der volle Betrag bis zur Höchstgrenze von 3.539 € wird erstattet. Die Abrechnung ist unkompliziert, weil professionelle Anbieter detaillierte Rechnungen mit Datum, Uhrzeiten und Leistungsbeschreibung ausstellen.
Nachbarn, Freunde und entfernte Bekannte – also Personen, die weder verwandt noch verschwägert sind und nicht im selben Haushalt leben – können ebenfalls bis zur vollen Höhe von 3.539 € pro Jahr vergütet werden. Du vereinbarst einen Stundensatz, die Person stellt eine Quittung aus und du reichst diese bei der Pflegekasse ein. Die Quittung muss Datum, Uhrzeiten, Art der Leistung und den Betrag enthalten.
Nahe Verwandte bis zum 2. Grad und Haushaltsmitglieder unterliegen besonderen Regeln. Dazu zählen: Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Geschwister des Pflegebedürftigen sowie Personen, die mit ihm in einem Haushalt leben. Bei diesen Ersatzpersonen ist die Erstattung auf das 1,5-Fache des Pflegegeldes pro Monat gedeckelt. Bei Pflegegrad 3 wären das zum Beispiel 1,5 × 599 € = 898,50 € monatlich.
| Pflegegrad | Pflegegeld | Verwandten-Deckel (1,5×) | Nicht-Verwandte |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad 2 | 347 € | 521 € | bis 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 899 € | bis 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.200 € | bis 3.539 €/Jahr |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 1.485 € | bis 3.539 €/Jahr |
Wichtig: Zusätzliche Erstattungen für Verwandte
Auch wenn der Grundbetrag bei Verwandten gedeckelt ist, können nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall zusätzlich aus dem Budget erstattet werden. Wenn deine Schwester 80 km fährt und dafür einen Tag Urlaub nimmt, können die Kilometerkosten (0,20 €/km) und der entgangene Arbeitslohn gegen Nachweis zusätzlich abgerechnet werden – bis zur Gesamtgrenze von 3.539 €.
Ein häufiges Missverständnis: Schwiegerkinder (Schwiegersohn, Schwiegertochter) gelten nicht als Verwandte bis zum 2. Grad, sondern als Verschwägerte. Sie unterliegen dennoch der Deckelungsregel, wenn sie mit dem Pflegebedürftigen in einem Haushalt leben. Wohnen sie separat, können sie wie Nicht-Verwandte den vollen Betrag abrechnen.
Kombinations-Modell
Du musst dich nicht zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege entscheiden. Beide Varianten werden aus demselben Budget von 3.539 € finanziert und lassen sich innerhalb eines Kalenderjahres frei kombinieren. Diese Flexibilität eröffnet eine clevere Strategie: den Großteil des Budgets für regelmäßige stundenweise Entlastung nutzen und einen Teil für längere Abwesenheiten reservieren.
Beispiel-Strategie: Urlaub + Alltags-Entlastung
Teil A: Urlaub (tageweise)
Du fährst eine Woche in den Urlaub. Die Pflege wird vollständig übernommen, z. B. in einer Kurzzeitpflege-Einrichtung oder durch einen Pflegedienst.
- • Kosten: ca. 1.000 € (Eigenanteil Pflege)
- • Pflegegeld: wird in dieser Woche halbiert
- • Anrechnung: 7 Tage auf die 8-Wochen-Grenze
Teil B: Alltag (stundenweise)
Den Rest des Budgets (2.539 €) nutzt du über das Jahr verteilt für regelmäßige stundenweise Entlastung.
- • Z. B. alle zwei Wochen ein Nachmittag (4 Std. × 20 €/Std. = 80 €)
- • Reicht für ca. 31 Einsätze
- • Pflegegeld: läuft in voller Höhe weiter
- • Anrechnung: keine auf die 8-Wochen-Grenze
Diese Strategie hat zwei entscheidende Vorteile. Erstens: Du bekommst eine echte Erholungspause durch den Urlaub. Zweitens: Du hast auch im Alltag regelmäßige Entlastung, die dich langfristig vor dem Burnout schützt. Die Kombination sorgt dafür, dass das Budget effizient eingesetzt wird – sowohl für die große Auszeit als auch für die kleinen, aber wichtigen Alltagspausen.
Abrechnung
Damit die Pflegekasse die stundenweise Verhinderungspflege korrekt als solche erkennt und keine Pflegegeld-Kürzung vornimmt, müssen die eingereichten Belege bestimmte Angaben enthalten. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist überschaubar, wenn du von Anfang an sauber dokumentierst.
So gehst du vor
Formlose Mitteilung an die Pflegekasse
Informiere deine Pflegekasse kurz, dass du stundenweise Verhinderungspflege nutzen möchtest. Ein einfacher Satz per Brief, Fax oder Online-Portal reicht. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich – du informierst lediglich.
Rechnung oder Quittung einholen
Auf der Rechnung müssen stehen: Datum, Uhrzeiten (von/bis), Art der erbrachten Leistung und der Betrag. Die Uhrzeiten sind entscheidend, denn daraus erkennt die Pflegekasse, ob es sich um stundenweise (unter 8 Std.) oder tageweise (ab 8 Std.) Verhinderung handelt.
Belege bei der Pflegekasse einreichen
Reiche die Rechnungen gesammelt oder einzeln bei deiner Pflegekasse ein. Viele Kassen bieten inzwischen eine Online-Einreichung oder eine App an. Die Kasse erstattet dir den Betrag oder zahlt direkt an den Dienstleister.
Budget im Blick behalten
Führe eine einfache Liste oder Tabelle, in der du jeden Einsatz mit Datum, Stunden und Kosten notierst. So weißt du jederzeit, wie viel Budget noch übrig ist. Die Pflegekasse gibt dir auf Anfrage ebenfalls Auskunft über den aktuellen Verbrauch.
Häufiger Fehler: Fehlende Uhrzeiten
Wenn auf der Rechnung keine Uhrzeiten stehen, kann die Pflegekasse den Einsatz nicht als stundenweise Verhinderung einordnen. In vielen Fällen wird er dann automatisch als tageweise Verhinderung behandelt – mit der Folge, dass das Pflegegeld für diesen Tag halbiert wird. Achte deshalb unbedingt darauf, dass jede Rechnung Start- und Endzeit enthält.
Fehler & Kostenfallen
Die stundenweise Verhinderungspflege ist eine der lohnendsten Leistungen der Pflegeversicherung – wenn sie richtig genutzt wird. Leider gibt es einige Stolperfallen, die den Vorteil zunichtemachen können. Hier sind die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest.
Fehler: Die 8-Stunden-Grenze überschreiten. Das ist der klassische Fehler. Du planst eine Abwesenheit von 7 Stunden, aber der Stau auf dem Rückweg kostet dich eine Stunde extra. Schon bist du bei 8 Stunden und die Pflegekasse behandelt den Tag als tageweise Verhinderung. Das Pflegegeld wird halbiert und der Tag wird auf die 8-Wochen-Grenze angerechnet. Lösung: Plane immer einen Puffer von mindestens einer Stunde ein.
Fehler: Mehrere Einsätze am selben Tag nicht addieren. Wenn du vormittags und nachmittags jeweils eine Ersatzperson buchst, werden die Abwesenheitszeiten am selben Kalendertag zusammengerechnet. Vier Stunden morgens plus vier Stunden nachmittags ergeben acht Stunden – und damit eine tageweise Verhinderung. Lösung: Pro Tag entweder nur einen Einsatz planen oder die Gesamtzeit bewusst unter 8 Stunden halten.
Fehler: Budget nicht über das Jahr verteilen. Manche Pflegepersonen nutzen das Budget erst im Herbst und merken dann, dass die 3.539 € nur für wenige Monate reichen. Wer das Budget gleichmäßig über 12 Monate verteilt, kann regelmäßige Entlastung einplanen. Lösung: Teile 3.539 € durch 12 und du erhältst ein monatliches Richtwertbudget von knapp 295 €.
Fehler: Verwandten-Deckelung nicht einkalkulieren. Wenn du deine Tochter als Ersatzperson einsetzt und ihr 25 € pro Stunde zahlst, kann es sein, dass die Pflegekasse nur einen Teil erstattet. Bei Pflegegrad 2 liegt der Verwandten-Deckel bei 521 € monatlich. Was darüber hinausgeht, wird nicht erstattet – auch nicht aus dem Entlastungsbudget. Lösung: Prüfe vorab die Erstattungsgrenzen oder setze auf nicht-verwandte Helfer.
Fehler: Budget am Jahresende verfallen lassen. Das Budget des Gemeinsamen Jahresbetrags wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Was am 31. Dezember nicht verbraucht ist, geht verloren. Lösung: Prüfe ab Oktober, wie viel Budget noch vorhanden ist, und plane bei Bedarf zusätzliche Einsätze ein.
Entlastungsbetrag
Die stundenweise Verhinderungspflege wird oft mit dem Entlastungsbetrag (125 €, seit der Erhöhung 131 € monatlich) verwechselt. Beide Leistungen finanzieren Hilfe im Alltag, unterscheiden sich aber grundlegend in Budget, Zweck und Abrechnung.
Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und dient der Finanzierung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag – Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen. Er beträgt 131 € monatlich (maximal 1.572 €/Jahr) und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden.
Die stundenweise Verhinderungspflege hingegen setzt den Ausfall der Pflegeperson voraus. Du als pflegender Angehöriger bist nicht da und eine Ersatzperson springt ein. Das Budget von 3.539 € ist deutlich höher, steht aber erst ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und verfällt am Jahresende. Der entscheidende Unterschied: Beim Entlastungsbetrag muss die Pflegeperson nicht abwesend sein. Bei der Verhinderungspflege schon.
Profi-Tipp: Beide Töpfe parallel nutzen
Der Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege sind zwei getrennte Budgets, die sich nicht gegenseitig anrechnen. Du kannst also den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für die regelmäßige Haushaltshilfe nutzen und zusätzlich 3.539 € für stundenweise Verhinderungspflege einsetzen. In Kombination stehen dir damit über 5.100 € pro Jahr für Entlastung zur Verfügung.
Checkliste
Häufige Fragen
Quellen
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 39 Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) – § 42a Gemeinsamer Jahresbetrag (Entlastungsbudget)
- Gemeinsames Rundschreiben der Pflegekassen zur stundenweisen Verhinderungspflege (GKV-Spitzenverband)
- Informationen der Verbraucherzentralen zur stundenweisen Verhinderungspflege
- Pflegeleistungen und Budgets – pflege.de und Deutsches Medizinrechenzentrum
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Beträge entsprechen dem aktuellen Rechtsstand. Bei konkreten Fragen wende dich an deine Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in deiner Nähe.
