Tages- und Nachtpflege: Das Extra-Budget, das viele nicht kennen

Die Tagespflege ist ein eigenständiges Budget, das nicht auf Pflegegeld oder Sachleistungen angerechnet wird. Erfahren Sie, wie viele Tage pro Monat die Pflegekasse finanziert.

ca. 12 Min. LesezeitStand: 2026
Senioren bei gemeinsamen Aktivitäten in einer hellen Tagespflege
Bild: KI generiert

Auf einen Blick

Die Tages- und Nachtpflege (§ 41 SGB XI) ist ein eigenständiges Budget, das zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistungen zur Verfügung steht – ohne jede Anrechnung. Ein Mensch mit Pflegegrad 3 kann gleichzeitig 599 € Pflegegeld und bis zu 1.357 € für Tagespflege erhalten. Der Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) liegt bei ca. 20–35 € pro Tag und kann durch den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) reduziert werden.

Was ist Tagespflege?

Die Tages- und Nachtpflege – im Fachjargon teilstationäre Pflege nach § 41 SGB XI – ist ein Pflegeangebot für Menschen, die hauptsächlich zu Hause versorgt werden, aber zeitweise professionelle Betreuung in einer Einrichtung benötigen. Bei der Tagespflege verbringt die pflegebedürftige Person den Tag (typischerweise von 8 bis 16 Uhr) in einer spezialisierten Einrichtung und kehrt abends in die eigene Wohnung zurück. Bei der Nachtpflege ist es umgekehrt: Die Betreuung findet über Nacht statt.

Die Tagespflege bietet weit mehr als reine Versorgung. In den Einrichtungen erhalten die Gäste strukturierte Tagesabläufe mit Mahlzeiten, Beschäftigungsangeboten, sozialer Interaktion und pflegerischer Grundversorgung. Gerade für Menschen mit Demenz kann das regelmäßige Programm eine stabilisierende Wirkung haben. Für pflegende Angehörige schafft die Tagespflege dringend benötigte Freiräume – etwa um weiterhin berufstätig zu sein oder sich selbst zu erholen.

Die Tagespflege wird in verschiedenen Formen angeboten: als eigenständige Einrichtung (solitäre Tagespflege), als Angebot innerhalb eines Pflegeheims oder als zusätzliches Angebot eines ambulanten Pflegedienstes. Die Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört zum Leistungsumfang und wird von der Einrichtung organisiert.

Das wissen die wenigsten

Die Tagespflege ist ein eigenständiges Budget, das zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Verfügung steht – ohne jede Anrechnung. Ein Mensch mit Pflegegrad 3 kann also gleichzeitig 599 € Pflegegeld und bis zu 1.357 € für Tagespflege erhalten. Das sind zusammen 1.956 € pro Monat.

Tagespflege-Rechner

Tagespflege-Rechner

Wie viele Tage finanziert die Pflegekasse? Was bleibt als Eigenanteil?

Nur der von der Kasse übernehmbare Anteil (ohne Unterkunft/Verpflegung)

Dieser Anteil ist immer selbst zu tragen

Keine Anrechnung

Seit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) können Pflegebedürftige die Tagespflege vollständig zusätzlich zu ambulanten Pflegeleistungen nutzen. Das bedeutet konkret: Wer Pflegegeld bezieht, erhält das Pflegegeld weiterhin in voller Höhe – unabhängig davon, ob er die Tagespflege nutzt oder nicht. Dasselbe gilt für Pflegesachleistungen und die Kombinationspflege.

§ 41 Abs. 3 SGB XI

„Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt."

In der Praxis heißt das: Die Tagespflege verdoppelt für viele Pflegebedürftige nahezu den monatlichen Leistungsanspruch aus der Pflegekasse – und trotzdem wissen Schätzungen zufolge immer noch viele Betroffene und Angehörige nichts von diesem zusätzlichen Budget.

Kassenleistung

  • Pflegebedingte Aufwendungen (Pflege und Betreuung durch Fachpersonal)
  • Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung
  • Fahrtkosten zur Einrichtung und zurück (Beförderung)

Eigenanteil

  • Unterkunftskosten (anteilig für den Tag/die Nacht)
  • Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke)
  • Investitionskosten (Abschreibung auf Gebäude und Ausstattung)

Dieser Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten liegt in der Praxis bei etwa 20 bis 35 € pro Tag, je nach Region und Einrichtung. Er kann teilweise durch den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) finanziert werden.

Leistungsbeträge

Die aktuellen Leistungsbeträge berücksichtigen die Erhöhung um 4,5 % gemäß PUEG (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz). Weitere Erhöhungen sind derzeit nicht geplant – die Beträge bleiben identisch.

PflegegradTagespflege-Budget / MonatVorheriger BetragErhöhung
Pflegegrad 1Kein Anspruch *
Pflegegrad 2721 €689 €+ 32 €
Pflegegrad 31.357 €1.298 €+ 59 €
Pflegegrad 41.685 €1.612 €+ 73 €
Pflegegrad 52.085 €1.995 €+ 90 €

* Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Tagespflege einsetzen.

Kostenaufbau

Die Gesamtkosten für einen Tag in der Tagespflege liegen in Deutschland durchschnittlich zwischen 60 und 110 € pro Tag. Diese Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, von denen die Pflegekasse nur einen Teil übernimmt.

KostenbestandteilDurchschnitt/TagZahlt die Pflegekasse?
Pflege und Betreuung35 – 65 €✓ Ja
Fahrtkosten (Hin- und Rücktransport)10 – 30 €✓ Ja
Zusätzliche Betreuung (§ 43b SGB XI)8 – 15 €✓ Ja (PG 2–5)
Unterkunft5 – 12 €✗ Selbstzahlung
Verpflegung5 – 8 €✗ Selbstzahlung
Investitionskosten5 – 16 €✗ Selbstzahlung **
Gesamt pro Tag60 – 110 €Teilweise

** In einigen Bundesländern (z. B. Schleswig-Holstein) gibt es Landeszuschüsse für Investitionskosten.

Der verbleibende Eigenanteil (Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten) beträgt typischerweise 15 bis 35 € pro Tag. Dieser kann ganz oder teilweise durch den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 € finanziert werden. Bei einem Eigenanteil von 25 €/Tag können so etwa 5 Tage pro Monat vollständig durch den Entlastungsbetrag abgedeckt werden.

Praxis-Tipp: Eigenanteil minimieren

Nutzen Sie den Entlastungsbetrag (131 €/Monat, § 45b SGB XI) gezielt für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten der Tagespflege. Dieser Betrag ist ansparbar – nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.

Leistung maximieren

Die Tagespflege lässt sich hervorragend mit anderen Pflegeleistungen kombinieren. Da sie als eigenständiges Budget nicht auf andere Leistungen angerechnet wird, können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen so einen deutlich höheren Gesamtleistungsanspruch erzielen.

Beispielrechnung

LeistungBetrag / MonatAnrechnung?
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)599 €Eigenständig
Tagespflege (§ 41 SGB XI)1.357 €Keine Anrechnung!
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)131 €Eigenständig
Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)42 €Eigenständig
DiPA (§ 40b SGB XI)53 €Eigenständig
Summe monatlich2.182 €

Wird statt des vollen Pflegegeldes die Kombinationspflege (Pflegegeld + Sachleistung) genutzt, steigt der Gesamtanspruch noch weiter. Und auch das Entlastungsbudget (3.539 €/Jahr) für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kommt zusätzlich hinzu.

Kombination Sachleistung

Die Tagespflege ergänzt die ambulante Pflege perfekt: Morgens kommt der Pflegedienst (Sachleistung), tagsüber besucht die pflegebedürftige Person die Tagespflege (eigenständiges Budget), abends und nachts übernehmen die Angehörigen (Pflegegeld für den nicht durch Sachleistungen verbrauchten Anteil). So lässt sich eine nahezu lückenlose Versorgung organisieren, die alle Beteiligten entlastet.

Achtung bei Pflege-WG

Wer den Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI, 224 €/Monat) erhält, kann die Tagespflege nur dann zusätzlich nutzen, wenn die Pflegekasse bestätigt hat, dass die ambulante Versorgung in der WG nicht ausreicht. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.

Nachtpflege

Während die Tagespflege inzwischen vielen Angehörigen bekannt ist, fristet die Nachtpflege ein Nischendasein. Das liegt weniger am fehlenden Bedarf als am mangelnden Angebot: Nachtpflege-Einrichtungen sind in Deutschland nach wie vor selten. Dabei wäre der Bedarf enorm – insbesondere für Menschen mit Demenz, die nachts unter Unruhe, Weglauftendenzen oder einem gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus leiden.

Leistungsrechtlich wird die Nachtpflege exakt wie die Tagespflege behandelt: dieselben Leistungsbeträge, dieselbe Nicht-Anrechnung auf Pflegegeld und Sachleistungen, derselbe § 41 SGB XI. Der Unterschied liegt allein im zeitlichen Rahmen: Die Betreuung findet über Nacht statt, typischerweise von abends bis morgens.

Für pflegende Angehörige kann die Nachtpflege eine regelrechte Rettung sein, denn chronischer Schlafmangel gehört zu den größten Gesundheitsrisiken pflegender Familienmitglieder.

Nachtpflege: Wann sinnvoll?

  • Bei stark vorangeschrittener Demenz mit nächtlicher Unruhe oder Weglauftendenz
  • Bei Pflegebedürftigen, die nachts regelmäßig Medikamente benötigen oder umgelagert werden müssen
  • Wenn pflegende Angehörige selbst gesundheitlich belastet sind und dringend durchschlafen müssen
  • Als Übergangslösung vor einer möglichen stationären Unterbringung

Antrag & Suche

Der Weg zur Tagespflege ist unkomplizierter, als viele denken. Es bedarf keiner gesonderten Genehmigung durch die Pflegekasse – der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad (ab Pflegegrad 2). So gehen Sie vor:

1

Einrichtung finden

Suchen Sie über den Pflegestützpunkt, die Pflegekasse oder Online-Portale (z. B. pflege.de, Pflegelotse der AOK) nach Tagespflege-Einrichtungen in Ihrer Nähe.

2

Probetag vereinbaren

Die meisten Einrichtungen bieten einen kostenlosen Probetag an. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Räumlichkeiten, Personal und Tagesablauf kennenzulernen.

3

Kostenvoranschlag anfordern

Lassen Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag geben, der die Bestandteile (Pflege, Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Investition) einzeln ausweist.

4

Pflegekasse informieren

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse mit, dass Sie Tagespflege in Anspruch nehmen möchten. Eine formale Genehmigung ist nicht nötig, aber die Kasse muss wissen, wohin die Leistung überwiesen werden soll.

5

Pflegevertrag abschließen

Schließen Sie mit der Einrichtung einen Pflegevertrag, in dem die Leistungen, Kosten und Besuchstage festgelegt sind.

6

Abrechnung

Die Einrichtung rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit der Pflegekasse ab. Sie erhalten nur die Rechnung für den Eigenanteil (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten).

Tipp: Flexibel starten

Sie müssen nicht sofort fünf Tage pro Woche buchen. Viele Pflegebedürftige und Angehörige starten mit ein bis zwei Tagen pro Woche und steigern die Frequenz bei Bedarf. Die meisten Einrichtungen bieten flexible Modelle an.

Häufige Fragen

Quellen

Sozialgesetzbuch (SGB) XI – § 41 Tagespflege und Nachtpflege – gesetze-im-internet.de

Bundesgesundheitsministerium – Leistungsbeträge der Sozialen Pflegeversicherung – bundesgesundheitsministerium.de

Bundesverwaltungsamt – Aktuelle Leistungsbeträge für Pflegeleistungen – bva.bund.de

Diakonie Deutschland – Leistungen und Änderungen SGB XI – diakonie.de

Sozialversicherung kompetent – Teilstationäre Pflege / § 41 SGB XI – sozialversicherung-kompetent.de

pflege.de – Tagespflege & Nachtpflege: Kosten, Voraussetzungen – pflege.de

DMRZ.de – Alles zur Tagespflege und Abrechnung – dmrz.de

GKV-Spitzenverband – Gemeinsames Rundschreiben Leistungsrecht SGB XI – gkv-spitzenverband.de

§ 43b SGB XI – Zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen – gesetze-im-internet.de