Auf einen Blick
Die 24-Stunden-Betreuung (korrekt: „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft") ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in der eigenen Wohnung zu bleiben. Eine Betreuungskraft zieht ein und unterstützt bei Grundpflege, Haushalt und Begleitung. Die drei legalen Modelle sind Entsendung (2.200–3.500 €/Monat), Selbstständige Kraft (2.500–3.500 €) und direkte Anstellung (ab 4.500 €). Durch Kombination von Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Entlastungsbudget und Steuervorteilen lässt sich der Eigenanteil um bis zu 1.800 € monatlich senken.
Was ist 24h-Betreuung?
Der Begriff „24-Stunden-Pflege" hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch eingebürgert, ist aber irreführend. Keine Betreuungskraft arbeitet tatsächlich 24 Stunden am Tag – das wäre arbeitsrechtlich weder zulässig noch menschlich zumutbar. Der korrekte Fachbegriff lautet „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft" (BihG): Eine Betreuungskraft zieht in den Haushalt der pflegebedürftigen Person ein und ist tagsüber für Pflege, Haushalt und Begleitung verfügbar. Die tatsächliche aktive Arbeitszeit liegt bei etwa 5–8 Stunden täglich, ergänzt durch Bereitschaftszeiten.
Die Betreuungskraft übernimmt Grundpflege (Waschen, Ankleiden, Mobilität), hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen) und soziale Betreuung (Gesellschaft, Spaziergänge, Arztbegleitung). Medizinische Behandlungspflege (Injektionen, Wundversorgung, Medikamentengabe) gehört nicht zu ihrem Aufgabenbereich – dafür muss ergänzend ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen werden, der über die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet wird.
Wichtige Abgrenzung
Die 24-Stunden-Betreuung ist keine Rund-um-die-Uhr-Fachpflege. Die Betreuungskraft braucht Pausen, Ruhezeiten und einen freien Tag pro Woche. Nachts schläft die Kraft im Haushalt und kann bei Bedarf helfen, ist aber nicht zur Dauernachtwache verpflichtet. Bei hohem nächtlichem Pflegebedarf muss eine Zweitbesetzung oder ein Nachtpflegedienst organisiert werden.
Für wen eignet sich die 24-Stunden-Betreuung?
Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist besonders geeignet für Menschen, die in der eigenen Wohnung bleiben möchten und dabei durchgängige Unterstützung im Alltag benötigen – etwa bei mittlerer bis schwerer Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 3–5), beginnender bis mittlerer Demenz oder nach einem Krankenhausaufenthalt als Alternative zum Pflegeheim. Voraussetzung ist ein eigenes Zimmer für die Betreuungskraft sowie die Bereitschaft, einen fremden Menschen im eigenen Haushalt aufzunehmen.
Eigenanteil-Rechner
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Was bleibt nach allen Zuschüssen?
Inkl. Agenturgebühr, Kost & Logis und Reisekosten
Drei Modelle
Für die legale Beschäftigung einer Betreuungskraft gibt es in Deutschland drei grundsätzliche Modelle, die sich in Kosten, Aufwand und rechtlicher Verantwortung erheblich unterscheiden.
Entsendung
2.200 – 3.500 €/Mon.
- Im Heimatland angestellt
- A1-Bescheinigung als Nachweis
- Sie sind nur Auftraggeber
- Turnuswechsel alle 2–3 Monate
Selbstständige Kraft
2.500 – 3.500 €/Mon.
- Eigenes Gewerbe
- Direkter Vertrag
- Risiko Scheinselbstständigkeit
- Stundensatz frei verhandelbar
Direkte Anstellung
ab 4.500 €/Mon.
- Sie werden Arbeitgeber
- Volles Arbeitsrecht gilt
- Rechtlich klarste Lösung
- Hoher bürokratischer Aufwand
Das Entsendemodell ist mit Abstand die häufigste Variante: Schätzungen gehen von 200.000 bis 400.000 Betreuungskräften aus Osteuropa aus, die in deutschen Haushalten arbeiten – die meisten über Entsendung. Der klare Vorteil: Sie als Familie sind nur Auftraggeber, nicht Arbeitgeber. Das Entsendeunternehmen im Herkunftsland (häufig Polen, Rumänien, Bulgarien oder die Slowakei) übernimmt die arbeitsrechtlichen Pflichten. Die Vermittlung läuft über eine deutsche Agentur, die als Bindeglied fungiert.
Kosten im Detail
Die Gesamtkosten hängen wesentlich vom gewählten Modell, den Deutschkenntnissen der Betreuungskraft, dem Umfang der Pflegebedürftigkeit und der Region ab. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die typischen monatlichen Kosten.
| Kostenfaktor | Entsendung | Selbstständig | Anstellung |
|---|---|---|---|
| Grundkosten Betreuungskraft | 2.200 – 3.200 € | 2.500 – 3.500 € | ca. 4.500 € brutto |
| AG-Anteil Sozialversicherung | Enthalten | Entfällt | ca. 900 € |
| Vermittlungsgebühr / Agentur | 0 – 150 € * | 0 – 300 € | Entfällt |
| Kost & Logis | ca. 300 – 500 € | ca. 300 – 500 € | ca. 300 – 500 € |
| An-/Abreisekosten (pro Wechsel) | ca. 100 – 200 € | ca. 100 – 200 € | Entfällt |
| Gesamtkosten / Monat | 2.500 – 3.500 € | 2.800 – 4.000 € | 5.000 – 5.800 € |
* Agenturkosten sind oft im Monatspreis enthalten, manche berechnen separat 3–5 €/Tag oder Jahrespauschalen.
Was treibt die Kosten nach oben?
Der größte Preisfaktor sind die Deutschkenntnisse der Betreuungskraft: Eine Kraft mit guten Deutschkenntnissen (B1-B2) kostet schnell 400–800 € mehr pro Monat als eine mit Grundkenntnissen (A2). Ebenfalls preissteigernd sind Pflegeerfahrung, die Betreuung von Demenzpatienten, ein hoher Pflegegrad (mehr körperliche Arbeit) und ein gewünschter Führerschein.
Kostenvergleich mit dem Pflegeheim
Ein Platz in der vollstationären Pflege kostet im Bundesdurchschnitt zwischen 2.500 und 3.500 € Eigenanteil pro Monat (der Pflegekassen-Zuschlag nach § 43c SGB XI ist bereits abgezogen). Die 24-Stunden-Betreuung liegt bei vergleichbarer Versorgungsqualität im Entsendemodell oft im selben Preisbereich – bietet aber den Verbleib in der eigenen Wohnung.
Rechtliche Grundlagen
Arbeitszeit und Mindestlohn
Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt auch für entsandte Betreuungskräfte. Die zentralen Regeln lauten:
- Maximal 8 Stunden Arbeitszeit pro Tag (kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein Zeitausgleich erfolgt)
- Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhezeit nach Arbeitsende
- Mindestens 30 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeit
- Ein freier Tag pro Woche
BAG-Grundsatzurteil (Az. 5 AZR 505/20)
Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Auch Bereitschaftszeiten in der 24-Stunden-Betreuung gelten als Arbeitszeit und müssen mit dem vollen Mindestlohn vergütet werden. Im konkreten Fall hatte eine bulgarische Betreuungskraft nur 30 Stunden/Woche vergütet bekommen, war aber faktisch rund um die Uhr im Einsatz. Das BAG sprach ihr die Vergütung für 21 Stunden täglich zu. Für Familien bedeutet das: Verträge müssen die tatsächliche Arbeitszeit realistisch abbilden – ansonsten drohen Nachforderungen.
Aktuelle Mindestlöhne
Für Betreuungskräfte in Privathaushalten (was bei der 24-Stunden-Betreuung typischerweise der Fall ist) gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € brutto/Stunde. In Pflegebetrieben gelten höhere Pflegemindestlöhne:
| Mindestlohn-Typ | Aktuell | Gilt für |
|---|---|---|
| Allg. Mindestlohn (MiLoG) | 12,82 €/Std. | Privathaushalte, 24h-Betreuung |
| Pflegemindestlohn – Hilfskräfte | 16,10 €/Std. | Ambulante/stationäre Pflegebetriebe |
| Pflegemindestlohn – qual. Hilfskräfte | 17,35 €/Std. | Pflegebetriebe, 1-jährige Ausbildung |
| Pflegemindestlohn – Fachkräfte | 20,50 €/Std. | Pflegebetriebe, 3-jährige Ausbildung |
Die A1-Bescheinigung: Ihre wichtigste Absicherung
Die A1-Bescheinigung ist ein amtliches EU-Dokument, das bestätigt, dass die entsandte Betreuungskraft in ihrem Heimatland sozialversichert ist. Sie ist der zentrale Nachweis dafür, dass die Beschäftigung legal erfolgt. Lassen Sie sich die A1-Bescheinigung unbedingt vor Arbeitsbeginn im Original vorlegen und machen Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen. Fehlt die A1-Bescheinigung, besteht das Risiko, dass Sie als Arbeitgeber eingestuft werden und deutsche Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.
DIN SPEC 33454: Qualitätsstandard für Vermittlungsagenturen
Mit der DIN SPEC 33454 gibt es einen freiwilligen Qualitätsstandard für die Vermittlung von Betreuungskräften. Zertifizierte Agenturen verpflichten sich unter anderem zur Prüfung der A1-Bescheinigung, zur transparenten Aufgabenbeschreibung, zur Einstufung der Sprachkenntnisse und zur Einhaltung der Arbeitszeiten. Fragen Sie Ihre Agentur, ob sie nach DIN SPEC 33454 zertifiziert ist.
Finanzierung
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der 24-Stunden-Betreuung nicht direkt. Aber mehrere Leistungen können zur Finanzierung kombiniert werden, sodass der monatliche Eigenanteil deutlich sinkt.
| Leistung | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | Hinweis |
|---|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld (§ 37) | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € | Frei einsetzbar |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) | 131 € / Monat | Je nach BL einsetzbar | |||
| Entlastungsbudget (§ 42a) | 3.539 € / Jahr ≈ 295 €/Mon. | Anteilig einsetzbar | |||
| Steuer: § 35a EStG | max. 4.000 € / Jahr ≈ 333 €/Mon. | Bei vollem Ausschöpfen | |||
| Pflegehilfsmittel (§ 40) | 42 € / Monat | Verbrauchsmaterialien | |||
| Max. Entlastung / Monat | 1.148 € | 1.400 € | 1.601 € | 1.791 € | Summe aller Leistungen |
Kombinationspflege als Alternative
Statt des vollen Pflegegeldes können Sie auch die Kombinationspflege nutzen: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Behandlungspflege (Sachleistung nach § 36 SGB XI), das anteilig verbleibende Pflegegeld finanziert die 24-Stunden-Betreuung mit. So ist auch die medizinische Versorgung professionell abgesichert.
Checkliste Agentur
Vor Vertragsabschluss prüfen
- A1-Bescheinigung wird vor Einsatzbeginn im Original vorgelegt
- Transparente Kostenaufstellung (keine versteckten Gebühren)
- Klare Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen
- Arbeitszeiten sind realistisch definiert (max. 40–48 Std./Woche)
- Aufgabenbeschreibung ist konkret und schriftlich fixiert
- Deutschkenntnisse der Betreuungskraft sind dokumentiert (Niveau A2–B2)
- Ersatzkraft bei Krankheit oder Urlaub ist vertraglich zugesichert
- Haftpflichtversicherung ist vorhanden
- Deutsche Ansprechperson ist auch bei Problemen erreichbar
- Mehrere Bewerberprofile werden zur Auswahl vorgelegt
- Keine Vorkasse für die gesamte Vertragslaufzeit
- Idealerweise DIN SPEC 33454-Zertifizierung vorhanden
Warnsignale für unseriöse Anbieter
Vorsicht bei Angeboten unter 1.800 €/Monat (unrealistisch niedrig, oft Schwarzarbeit), fehlender A1-Bescheinigung, Barzahlung ohne Rechnung, Verträgen nur in einer Fremdsprache, fehlender Vertretungsregelung und Agenturen ohne Impressum oder deutsche Adresse.
Ablauf
Bedarfsanalyse
Klären Sie den Pflegebedarf, die notwendigen Aufgaben, gewünschte Sprachkenntnisse und ob medizinische Behandlungspflege nötig ist (wenn ja: Pflegedienst ergänzend einplanen).
Agenturen vergleichen
Holen Sie mindestens 2–3 Angebote ein. Nutzen Sie den Pflegestützpunkt, die Verbraucherzentrale oder die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit) zur Orientierung.
Bewerberprofile sichten
Seriöse Agenturen legen Ihnen mehrere Profile mit Foto, Qualifikation, Sprachniveau und Erfahrung vor.
Vertrag prüfen
Achten Sie auf Arbeitszeiten, Aufgabenbeschreibung, Kündigungsfrist, Vertretungsregelung und A1-Bescheinigung. Im Zweifelsfall den Vertrag von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.
Zimmer vorbereiten
Die Betreuungskraft benötigt ein eigenes Zimmer mit Bett, Schrank und idealerweise WLAN-Zugang. Klären Sie die Verpflegung (gemeinsames Essen oder Selbstverpflegung).
Einarbeitung und Eingewöhnung
Planen Sie die ersten Tage bewusst als Kennenlernphase ein. Besprechen Sie Tagesabläufe, Gewohnheiten und Erwartungen offen – auf beiden Seiten.
Häufige Fragen
Quellen
Bundesarbeitsgericht – Urteil Az. 5 AZR 505/20 (Mindestlohn für Bereitschaftszeiten in der 24h-Betreuung) – bundesarbeitsgericht.de
BMAS – Pflegemindestlohn – bmas.de
Bundesgesundheitsministerium – Mindestlöhne in der Altenpflege – bundesgesundheitsministerium.de
Verbraucherzentrale Bundesverband – Pflegereform: 24-Stunden-Betreuung rechtssicher gestalten – vzbv.de
pflege.de – 24-Stunden-Pflege: Vermittlung, Anstellung und Kosten – pflege.de
DIN SPEC 33454 – Qualitätsstandard für die Vermittlung von Betreuungskräften in häuslicher Gemeinschaft – din.de
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – §§ 3, 4, 5 – gesetze-im-internet.de
